[9.8.2010] Die Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis (nPA) liegt vor. Aufgrund von Einwänden des Bundesrates unterscheidet sie sich in einigen Punkten vom ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums.
Die Gebühren für den neuen Personalausweis (nPA) stehen fest. Wie das Bundesinnenministerium (BMI) mitteilt, weicht die Personalausweisgebührenverordnung von dem ursprünglichen Entwurf des Ministeriums (wir berichteten) in einigen Punkten ab. Grund seien Änderungswünsche des Bundesrates im Bereich der Ermäßigungstatbestände, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss jetzt nachkomme. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung Anfang Juli 2010 dem Entwurf de Maizières zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten. Konkret heißt dies: Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Ausweisdokuments 22,80 Euro und nicht 19,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe. Die Entscheidung des Bundesrates ist nach Angaben des BMI vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Länder und Kommunen zu sehen. Die Länderkammer hat mit Aufnahme einer Evaluierungsklausel noch eine weitere Änderung bewirkt: Zwei Jahre nach Einführung des nPA soll der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr von 6 Euro unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände erneut ausgewertet werden. Auch mit den geänderten Gebührentatbeständen bewegt sich der neue Personalausweis laut BMI im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten.
(rt)
http://www.bmi.bund.de
Stichwörter:
Digitale Identität,
neuer Personalausweis (nPA),
Gebührenverordnung,
Bundesinnenministerium (BMI)