E-Government-Gesetz:
Forderungen von ISPRAT


[19.6.2012] Eine Stellungnahme zum geplanten E-Government-Gesetz hat ISPRAT vorgelegt. In dieser fordert das Institut unter anderem die Abschaffung der analogen Schriftform und die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Annahme von Anliegen und Anträgen.

ISPRAT hat eine Stellungnahme zum geplanten E-Government-Gesetz der Bundesregierung vorgelegt. Diese liefert nach Angaben von ISPRAT unter anderem eine kritische Bestandsaufnahme der bisher erfolgten E-Government-Bemühungen. Das Institut, das den Gesetzgebungsprozess begleitet, fordert, in der Verwaltung die analoge Schriftform abzuschaffen. Alle Schriftformerfordernisse sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes binnen fünf Jahren ablaufen, so ISPRAT. Des Weiteren heißt es in dem Papier, dass für die Kommunikation zwischen Bürger/Unternehmen und Verwaltung keine Insellösungen verwendet, sondern produkt- und technikneutrale Standards genutzt werden sollten. ISPRAT fordert darüber hinaus, dass für alle Bürgeranliegen eine zentrale Stelle – ein amt@deutschland.de – geschaffen wird, von der aus eine Anfrage oder ein Antrag an die richtige Stelle geleitet wird. Matthias Kammer, Vorstandsvorsitzender von ISPRAT, sagt: „Offline-Verwaltung ist ineffizient, teuer, nicht mehr zeitgemäß. Damit muss Schluss sein. E-Government ist derzeit meist nur etwas für internetaffine Spezialisten. Das sind aber nahezu 40 Prozent der Bürger noch nicht. Das E-Government-Gesetz sollte den Rahmen für einfache Verwaltung in den Möglichkeiten des digitalen 21. Jahrhunderts schaffen.“ (rt)

Die ISPRAT-Stellungnahme zum Download (Deep Link)
http://www.isprat.net
Der Referentenentwurf des E-Government-Gesetzes (Deep Link)

Stichwörter: Panorama, E-Government-Gesetz, ISPRAT, Matthias Kammer



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