E-Government-Gesetz:
Geteiltes Echo von Experten


[21.3.2013] Bei einer Anhörung zum geplanten E-Government-Gesetz im Deutschen Bundestag ist deutlich geworden, dass vor allem die elektronische Kommunikation via De-Mail kritisch gesehen wird.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Dies wurde am Mittwoch (20. März 2013) bei einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags deutlich. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Mecklenburg-Vorpommerns Landesbeauftragter für den Datenschutz, Reinhard Dankert, kritisierte bei der Anhörung, dass bei der elektronischen Kommunikation via De-Mail keine so genannte Ende-zu Ende-Verschlüsselung geboten werde. In den Anforderungskatalog des De-Mail-Gesetzes solle aufgenommen werden, dass De-Mail-Diensteanbieter ihren Kunden ein solches Verschlüsselungsverfahren anbieten müssen. Linus Neumann vom Chaos Computer Club sagte, seit etwa zwei Jahren sei bekannt, dass De-Mail nicht den maximalen Sicherheitsstandards genüge. Es sei absolut geboten, bei De-Mail die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht nur als Option anzubieten, sondern als Standard.
Bernhard Rohleder vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) wandte sich demgegenüber gegen überzogene Sicherheitsbedenken, die er für absolut kontraproduktiv halte. Er begrüßte zugleich den Gesetzentwurf, der längst überfällig sei, als gelungene Vorlage, die indes in Details verbessert werden könne. Aus Sicht von Dirk Stocksmeier von der Firma init geht der Gesetzentwurf einen guten Schritt in die richtige Richtung und sollte noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. De-Mail sei für eine große Zahl an Anwendungen des öffentlichen Bereichs zweifelsohne sehr geeignet und angemessen. Derzeit besteche De-Mail durch die einfache Benutzbarkeit. Für Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen brauche man indes zusätzliche Komponenten auf dem Rechner.
Helmut Fogt vom Deutschen Städtetag betonte, seine Organisation sehe den Gesetzentwurf insgesamt positiv. Dem Vorhaben komme auch verwaltungsintern eine immense Bedeutung zu. Dabei erwarte man sich einen gehörigen Schub in Richtung Verwaltungsmodernisierung. Die Vorlage sei im Grunde überfällig und soll zügig verabschiedet werden. (al)

Der Gesetzentwurf zum Download (Deep Link)

Stichwörter: Politik, E-Government-Gesetz, De-Mail, Deutscher Städtetag, Helmut Fogt



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