[1.10.2015] Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2018 flächendeckend eine Breitband-Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde sicherzustellen. Hinsichtlich des Breitband-Förderprogramms werden die Kreise laut dem DLT aber benachteiligt.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistags (DLT) hat anlässlich seiner gestrigen Sitzung (30. September 2015) auf die Bedeutung des Breitband-Ausbaus für die Kreise hingewiesen. „Das Breitband-Förderprogramm des Bundes ist eine wichtige und überfällige Maßnahme, um den flächendeckenden Internet-Ausbau zu beschleunigen“, erklärt DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager. „Von dieser Förderung müssen allerdings auch alle Landkreise gleichermaßen profitieren können. Das gilt auch mit Blick auf die in den Kreisen praktizierten Modelle des Breitband-Ausbaus, insbesondere das Betreiber- und das Deckungslückenmodell.“ Der Landkreistag begrüße die Überlegungen des Bundes, den Entwurf der Förderrichtlinie im Sinne der Chancengleichheit und Technologieoffenheit zu überarbeiten. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, obwohl wir noch immer eine Benachteiligung des Betreibermodells sehen“, so Landrat Sager. Das DLT-Präsidium unterstützt laut eigenen Angaben nach wie vor das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2018 flächendeckend eine Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sicherzustellen. „Das darf aber nicht bedeuten, dass kreisweite Ausbauprojekte, die bis 2018 begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurden, von der Förderung ausgeschlossen werden“, erklärt Sager. „Gefördert werden sollten darüber hinaus auch solche Projekte, die das 50 Mbit/s-Ziel schrittweise verfolgen, sofern sie in der ersten Ausbaustufe eine Versorgung von mindestens 30 Mbit/s erreichen.“ Eine Regelung der Förderrichtlinie sieht vor, dass Kreise, die im Rahmen des Betreibermodells ein eigenes Glasfasernetz errichtet haben, nach Ende des Förderzeitraums diese Infrastruktur veräußern müssen. Ein solches Veräußerungsgebot ist laut Sager ein Novum im deutschen Förderrecht, für das es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt. Die Verfassung lasse ein kommunales Engagement im Bereich des Netzausbaus zu. Sager: „Die geplante Regelung diskreditiert ohne Grund das Betreibermodell und sollte daher ersatzlos gestrichen werden.“ Wichtig sei außerdem dass Bundes- und Landesfördermittel kombiniert und gemeinsam beantragt werden können. „Wir erwarten, dass die Förderverfahren auf Bundes- und Länderebene möglichst weitgehend harmonisiert werden, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren“, so der DLT-Präsident abschließend.
(ve)
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