Saarland:
Entwurf eines E-Government-Gesetzes


[24.8.2017] Im Saarland hat der Ministerrat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung verabschiedet. Das vorgesehene E-Government-Gesetz mit den zentralen Themen Bürgernähe, Standardisierung und Kooperation orientiert sich an dem des Bundes und enthält unter anderem eine Öffnungsklausel für elektronische Identifikationsverfahren der Nachbarländer Frankreich, Luxemburg und Belgien.

Finanzstaatssekretär und Chief Information Officer (CIO) der Landesregierung, Ulli Meyer, stellt den Entwurf eines E-Government-Gesetzes für das Saarland vor. Den Entwurf eines E-Government-Gesetzes für das Saarland hat jetzt der dortige Ministerrat verabschiedet. Bürgernähe, Standardisieren und Kooperieren nennt das saarländische Ministerium für Finanzen und Europa als zentrale Themen des Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung. „Ziel ist es zum Beispiel von Zuhause aus oder auf einem mobilen Endgerät einfach, sicher und schnell das Auto zuzulassen, den Wohnsitz umzumelden oder den Personalausweis zu beantragen“, erklärt Ulli Meyer, Finanzstaatssekretär und Chief Information Officer (CIO) der Landesregierung. „Damit werden die Verwaltungsdienste für Bürgerinnen und Bürger nutzerfreundlicher und effizienter.“ Gleichzeitig wird laut Meyer die vom Bund vorgegebene Schaffung eines neuen Portals mit Servicekonten für Bürger und Unternehmen sowie der Anschluss an den Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen aufgegriffen und um die notwendigen landesrechtlichen Vorschriften ergänzt. Laut Ministeriumsangaben wird die Landesregierung das E-Government-Gesetz für das Saarland am 30. August 2017 im Landtag einbringen. Um die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns über alle Ebenen hinweg zu gewährleisten, orientiere sich der Entwurf in großen Teilen am E-Government-Gesetz des Bundes. Zudem bilde das vorgesehene Gesetz den rechtlichen Rahmen für die geplante und im Koalitionsvertrag vereinbarte Digitalisierungsoffensive der Landesverwaltungen und der Kommunen. Sie sieht vor, die Einführung elektronischer Verfahren und der elektronischen Abwicklung von Dienstleistungen, nachhaltig zu fördern. „Das Saarland ist mit Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter bei der Verpflichtung der kommunalen Ebene im Bereich der elektronischen Verwaltung“, erklärt Landes-CIO Meyer. „Wir haben damit eine verlässliche Grundlage für den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung geschaffen.“ Mit dem E-Government-Gesetz für das Saarland wird laut Ministeriumsangaben außerdem ein gesetzlicher Rahmen für die verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen für die informationstechnische Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Land und kommunaler Ebene geschaffen. Danach soll der gemeinsame E-Government-Pakt weiterentwickelt werden. Hierzu werde ein von beiden Seiten paritätisch besetzter IT-Kooperationsrat eingerichtet. Aufgrund der besonderen geografischen Lage des Saarlands mit seinen Beziehungen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien sei darüber hinaus eine Öffnungsklausel für elektronische Identifikationsverfahren der Nachbarländer im E-Government-Gesetz enthalten. Zusätzlich können Vertreter der Region Grand Est, Luxemburg und Belgien zum IT-Kooperationsrat hinzugeladen werden. (ve)

http://www.saarland.de

Stichwörter: Politik, Saarland, E-Government-Gesetz, Ulli Meyer

Bildquelle: Saarland.de

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