[30.7.2020] Mit der Unterlagen-App des IT-Dienstleisters krz können SGB-II-Antragsteller Unterlagen elektronisch einreichen.
Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) hat eine Smartphone-App entwickelt, welche die für den Leistungsbezug der Grundsicherung nach SGB II notwendigen Unterlagen managt. Der Kreis Minden-Lübbecke gehört zu den ersten Nutzern und nimmt die Unterlagen seit dem 1. Juli 2020 auch digital entgegen. Der Kreis ist eine von deutschlandweit 104 Optionskommunen. Das bedeutet, dass dort die Arbeitsvermittlung genauso in eigener Regie durchgeführt wird wie die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Derzeit haben dort rund 21.000 Menschen in durchschnittlich 10.000 Bedarfsgemeinschaften (Familien oder Einpersonenhaushalte) Anspruch auf Leistungen. Zur Ermittlung der Leistungshöhe sind von den Anspruchsberechtigten teilweise sehr viele Unterlagen einzureichen
Personen, die sich im laufenden Leistungsbezug befinden, können vom Jobcenter einen so genannten QR-Code erhalten. Wird dieser in der Unterlagen-App des krz registriert, können Unterlagen abfotografiert oder aus der Galerie übernommen und direkt eingereicht werden. Sie werden laut krz unmittelbar durch automatisierte Prozesse in der elektronisch geführten Akte der Bedarfsgemeinschaft abgespeichert. Die einreichende Person erhält hierüber eine Bestätigung und kann auf dem Smartphone nachvollziehen, wann welche Unterlagen übermittelt wurden.
Die App sei nach einer Idee des Kreises Minden-Lübbecke vom ostwestfälischen IT-Dienstleister in Lemgo entwickelt worden, wo auch das IT-Verfahren des Jobcenters und die digitale Aktenlösung gehostet werden.
(hm)
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