[3.2.2021] Wo auf die Schriftform oder das persönliche Erscheinen in den saarländischen Rechtsvorschriften verzichtet werden kann, hat die Landesregierung untersucht. In mehr als 1.000 Fällen sind demnach alternative Formanforderungen denkbar.
In welchen Rechtsvorschriften die Schriftform oder das persönliche Erscheinen bei Behördenleistungen verzichtbar sind oder durch einfache digitale Alternativen erleichtert werden können, ist jetzt im Saarland untersucht worden. „Bei 52 Prozent der überprüften Vorschriften können Erleichterungen umgesetzt werden“, sagt Ministerpräsident Tobias Hans. „Dies ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, sondern gleichzeitig auch ein echter Innovationssprung im Sinne einer modernen und bürgernahen saarländischen Landesverwaltung.“ Wie die Staatskanzlei mitteilt, wurden für das Normen-Screening mehr als 2.000 relevante Stellen untersucht, die das Erfordernis zur Schriftform oder zum persönlichen Erscheinen in Landesgesetzen und -verordnungen enthalten. In insgesamt 1.036 Fällen sei es möglich, eine alternative Formanforderung zu eröffnen, was auch ein einfaches digitales Verfahren wie beispielsweise die E-Mail ermögliche (996 Stellen), oder es erlaube gänzlich auf diese Formanforderung zu verzichten (40 Stellen). Den „Bericht der Landesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnung der Schriftform und des persönlichen Erscheinens in Rechtsvorschriften des Landes“ lege die Landesregierung nach den Bestimmungen des saarländischen E-Government-Gesetzes dem Landtag vor. Der Bericht soll als Grundlage dienen, um durch ein Artikelgesetz die entsprechenden Stellen im Landesrecht zeitnah gebündelt zu ändern. Die Verabschiedung durch den Landtag soll bis zum Sommer 2021 erfolgen.
(ve)
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