[28.5.2021] Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) hat eine Kurzstudie zum Thema „Übersetzung und künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung“ publiziert. KI kann demnach beim Anfertigen von Behördentexten in Leichter Sprache oder Fremdsprachen helfen und so die Kommunikation verbessern.
In seiner Reihe „Berichte des NEGZ“ hat das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) die 17. Kurzstudie veröffentlicht. In dieser geht es um die Frage, inwieweit „Übersetzung und künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung“ dazu beitragen können, dass Verwaltungen besser kommunizieren – auch mit Menschen, die bisher eher schlecht erreicht werden. Nach Einschätzung des NEGZ benötigt die öffentliche Verwaltung in Deutschland ein übergreifendes Übersetzungskonzept, das die Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz (KI) für Fremdsprachenübersetzungen sowie für Leichte Sprache klärt und entsprechende Qualitätskriterien festlegt. Auf Ebene der Verwaltungsorganisation müsse dabei auch auf Kriterien wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Geheimnisschutz geachtet werden, die sich aus Recht und verfassungsrechtlichen Grundsätzen ableiten. Aber auch Aktualität, Klarheit und Verständlichkeit der Kommunikation seien wichtige, zu berücksichtigende Faktoren. Die Corona-Krise habe offengelegt, dass Informationen oftmals nicht die Menschen erreichen, die sie am dringendsten benötigen. Insofern könnten Übersetzung und künstliche Intelligenz der öffentlichen Verwaltung die Chance bieten, die Fragen besserer Kommunikation in Angriff zu nehmen.
(sib)
Kurzstudie – Berichte des NEGZ Nr. 17 (Deep Link)
Zusammenfassung der Kurzstudie – NEGZ Standpunkt Nr. 14 (PDF) (Deep Link)
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