Hessen:
Schnittstelle für Gesundheitsämter


[1.9.2021] In Hessen wird jetzt die IRIS-Software der Björn-Steiger-Stiftung eingeführt. Die Lösung ermöglicht die Anbindung unterschiedlicher am Markt verfügbarer digitaler Kontaktnachverfolgungssysteme an die Gesundheitsämter. Einrichten und betreiben wird sie die AKDB.

Hessen richtet nun die IRIS-Software bei den Gesundheitsämtern ein. Entsprechende Verträge wurden laut dem hessischen Ministerium für Soziales und Integration nach Abschluss eines Zuschlagsverfahrens geschlossen. Die IRIS-Software der Björn-Steiger-Stiftung (BSS) dient im Rahmen der Corona-Pandemie nicht nur dazu, durch digitale und verschlüsselte Kontaktnachverfolgung Infektionsketten schnell und effektiv zu unterbrechen. Sie erleichtert auch die Kommunikation zwischen Gesundheitsämtern, Betreibern und Veranstaltern. Für Einrichtung und Betrieb der Software zeichne die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) verantwortlich. Die BSS übernehme hingegen die Pflege und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller 24 hessischen Gesundheitsämter. Auftraggeber sei das Land Hessen, vertreten durch die hessische Staatskanzlei und die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, Kristina Sinemus. Für die Implementierung in den Gesundheitsämtern sei das Ministerium für Soziales und Integration zuständig.
„Die Kontaktpersonennachverfolgung ist gerade angesichts zuletzt steigender Infektionszahlen weiter wichtig, um die Pandemie einzudämmen. Die digitale Übermittlung dieser Daten entlastet die Gesundheitsämter. Mit der weiteren Öffnung tragen wir deshalb dazu bei, dass Kontakte effizient dokumentiert, übermittelt und nachverfolgt werden können“, sagt der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose.
„Um Bürgerinnen und Bürgern, Betreibern und Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, neben der Luca-App auch alternative Kontaktnachverfolgungsmöglichkeiten zu nutzen, hat Hessen sich frühzeitig für die Anschaffung eines so genannten Gateways entschieden“, erläutert Digital-Staatssekretär und Landes-CIO Patrick Burghardt. „Mit dem Vergabezuschlag an die AKDB sowie an die BSS erweitern wir jetzt den Markt für weitere Kontaktnachverfolgungslösungen. Mit IRIS stellt das Land den Gesundheitsämtern ein zentrales Gateway zur Verfügung, bei dem alle teilnehmenden digitalen Lösungen registriert sind. Auf diese Weise wird die Anbindung aller am Markt verfügbaren digitalen Kontaktnachverfolgungssysteme an die hessischen Gesundheitsämter ermöglicht.“
Laut dem hessischen Ministerium für Soziales und Integration gestaltet sich die IRIS-Anbindung ähnlich wie diejenige an die Luca-App und ist den Ämtern in den Grundzügen bekannt. Auch jetzt werden über die Bundesdruckerei Zertifikate erstellt und verifiziert, bevor über die Betreiberfirma Clients in den Gesundheitsämtern eingerichtet werden. Der Prozess werde nun eingeleitet und solle zeitnah abgeschlossen werden. (th)

https://www.hessen.de
https://www.steiger-stiftung.de
https://www.akdb.de

Stichwörter: Fachverfahren, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hessischen, IRIS, Björn-Steiger-Stiftung



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