[7.9.2021] Vier Jahre, nachdem Nordrhein-Westfalens Digitalministerium die Arbeit aufgenommen hat, zieht der Digitalminister Andreas Pinkwart Bilanz. NRW ermögliche immer mehr digitale Behördengänge – Bund und Länder müssten aber nachsteuern, um digitale Services nachhaltig zu sichern.
Mit der Regierungsbildung im Jahr 2017 entstand in Nordrhein-Westfalen erstmals ein echtes Digitalministerium auf Landesebene. Im Frühjahr 2019 wurde zudem eine ressortübergreifende Digitalstrategie vorgelegt. Nun informierte der Digitalminister Andreas Pinkwart in einem Pressebriefing über den aktuellen Stand bei der Verwaltungsdigitalisierung und dem Ausbau der digitalen Infrastruktur. Beim Antritt der Landesregierung vor vier Jahren habe die Digitalisierung sich noch weitgehend in den Anfängen befunden, digitale Verwaltungsservices für Bürger habe es kaum gegeben. Durch eine gemeinsame „Aufholjagd“ mit der Landesregierung, den Netzbetreibern, Kommunen und anderen Partnern sei es gelungen, den Ausbau der Infrastruktur zu beschleunigen, Schulen und Gewerbegebiete ans schnelle Netz zu bringen und die Verwaltungsmodernisierung strategisch voranzutreiben, erklärte der Minister.
Verwaltungsleistungen für Unternehmen und Bürger
Besondere Fortschritte mache das so genannte digitale Gewerbeamt: Bis Juni 2021 waren 45 Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erreichbar, Ende August schon über 70. Bis Ende 2022 sollen es 350 sein, teilte das das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mit. Seit dem Start des Portals im April 2019 seien 53.000 Gewerbeanzeigen abgewickelt worden; insbesondere für Handwerksbetriebe stünden schon jetzt umfassende Leistungen zur Verfügung. Beim digitalen Bürgeramt seien mit dem servicekonto.nrw erste Leistungen verfügbar. Dort würden die eigenen Daten hinterlegt und auch eine gesicherte digitale Authentifizierung mittels Smartphone-App und dem neuen Personalausweis sei möglich. Viele der Anträge seien allerdings bisher nur in einzelnen Kommunen verfügbar. Weitere Anträge würden derzeit pilotiert und sollen anschließend landesweit ausgerollt werden. Darunter befinde sich auch der obligatorische Führerscheinumtausch. Um die Leistungen möglichst von vornherein vollumfänglich digital abwickeln zu können und die Nachnutzung für die Kommunen sicherzustellen, habe der Digitalminister auch konkrete Vorschläge an seine Kollegen in Bund und Ländern gerichtet, so das Digitalministerium.
(sib)
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