Bund / Mecklenburg-Vorpommern:
Baugenehmigung fit für die Nachnutzung


[5.10.2021] Eine zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Land Mecklenburg-Vorpommern geschlossene Einzelvereinbarung soll die Nachnutzung der digitalen Baugenehmigung und weiterer Leistungen im OZG-Themenfeld Bauen & Wohnen beschleunigen.

Der Bund, vertreten durch Staatssekretärin Anne Katrin Bohle vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, haben eine Einzelvereinbarung für die Digitalisierung von insgesamt sieben Leistungen des OZG-Themenfelds Bauen & Wohnen geschlossen. Mecklenburg-Vorpommern und das BMI haben die Federführung im OZG-Themenfeld „Bauen & Wohnen“. Eine solche Vereinbarung ist entscheidend für die Nachnutzung von OZG-Leistungen und mit ihrem Abschluss werden zusätzliche Mittel frei, um das flächendeckende Roll-out zu finanzieren. Insgesamt stehen maximal 47,37 Millionen Euro aus den Konjunkturprogrammmitteln für die Digitalisierung und den deutschlandweiten Roll-out bereit. Konkret geht es um die folgenden OZG-Leistungen, die gefördert werden sollen: Bauvorbescheid und Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren, Bauvorhaben-Vorankündigung, Kampfmittelprüfung und -beseitigung Baumfällgenehmigung sowie Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien.
Unter anderem die digitale Baugenehmigung und das digitale Genehmigungsfreistellungsverfahren seien in Mecklenburg-Vorpommern im Pilotlandkreis Nordwestmecklenburg erfolgreich pilotiert worden (wir berichteten). Vom Einreichen der Unterlagen bis hin zum Nachrichtenaustausch mit dem Bauherrn und dem Bauamt erfolge dabei alles digital. Nun sollen zunächst weitere Pilotierungen der digitalen Baugenehmigung und der Genehmigungsfreistellung in weiteren unteren Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern folgen. Ina-Maria Ulbrich, die IT-Beauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, erklärte, dass die Verfahren jetzt für die Übernahme in andere Länder reif seien. Die nach dem Prinzip Einer für Alle (EfA) entwickelten Leistungen sollten nun zunächst im Saarland, in Schleswig-Holstein, in Sachsen-Anhalt und in Rheinland-Pfalz nachgenutzt werden, weitere Länder hätten bereits ihr Interesse bekundet. (sib)

https://www.onlinezugangsgesetz.de
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em

Stichwörter: Fachverfahren, Bund, Mecklenburg-Vorpommern, Bauwesen



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