[3.11.2021] Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat jetzt eine neue Handreichung zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete veröffentlicht. Sie soll den Abgeordneten dabei helfen, sowohl das Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger zu befriedigen als auch datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Zu Beginn der kommunalen Wahlperiode hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, jetzt eine neue Handreichung für kommunale Abgeordnete veröffentlicht. Wie die LfD mitteilt, werden darin neben den Grundsätzen des Datenschutzes vor allem konkrete Fragen aus dem Arbeitsalltag der Mandatsträgerinnen und -träger erläutert.
„Gerade wenn man ein solches Amt übernimmt, stellen sich zahlreiche Fragen und Herausforderungen“, sagt Thiel. „Eine dieser Herausforderungen besteht darin, auf der einen Seite dem Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger an der Gremienarbeit gerecht zu werden und auf der anderen Seite dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Handreichung soll die kommunalen Abgeordneten dabei unterstützen, diesen Balanceakt zu meistern“.
Laut LfD beantwortet die digitale Broschüre unter anderem Fragen zum Umgang mit Sitzungsprotokollen, zur Veröffentlichung von Informationen im Rahmen von Bauleitverfahren oder zur Möglichkeit des Datenabrufs bei der Meldebehörde.
Auch das Livestreaming von Ratssitzungen und der sichere Einsatz von technischen Geräten wie Smartphones und Tablets in der Gremienarbeit werden thematisiert.
(th)
https://lfd.niedersachsen.deHier können Sie die Handreichung herunterladen. (Deep Link)
Stichwörter:
Politik,
Niedersachsen,
LfD,
Datenschutz