[31.1.2022] Dank einer Änderung der Bekanntmachungsverordnung können brandenburgische Kommunen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nun auch im Internet rechtsverbindlich veröffentlichen. Die bisherigen Bekanntmachungsarten bleiben aber weiterhin bestehen.
Kommunen in Brandenburg können ab sofort eigene Satzungen rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen. Dazu ist die Bekanntmachungsverordnung erstmals seit dem Jahr 2000 umfassend geändert worden, wie das Brandenburgische Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) jetzt mitteilte.
Kern der Änderungsverordnung ist nach Angaben der Behörde die Einführung der Internet-Bekanntmachung. Über diese sei es den Brandenburger Kommunen nunmehr möglich, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen auch im Internet rechtsverbindlich öffentlich bekannt zu machen und damit einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Digitalisierung voranzukommen. Einwohnerinnen und Einwohner könnten damit erstmals die amtliche rechtsverbindliche Fassung des geltenden Ortsrechts digitalisiert im Internet abrufen, wenn ihre Kommune diese Bekanntmachungsart gewählt hat. Die bisherigen Bekanntmachungsarten wie Aushang, Bekanntmachung in Tageszeitungen oder durch Herausgabe kommunaler Amtsblätter stünden den Kommunen aber weiterhin zur Verfügung. Dazu seien Rechtsunsicherheiten für die Kommunen, die ein Amtsblatt herausgeben, beseitigt worden: Der Abdruck eines Inhaltsverzeichnisses auf der Titelseite wurde ausdrücklich für zulässig erklärt. Überdies kündigt das Ministerium an, in Kürze ein Rundschreiben an die Brandenburger Kommunen zu senden, in dem die Änderungen der auch online einsehbaren Bekanntmachungsordnung näher erläutert werden.
(aö)
https://mik.brandenburg.deDie neue Bekanntmachungsverordnung findet sich hier. (Deep Link)
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