[21.2.2022] Das 2019 bereitgestellte Nutzerkonto Bund verzeichnet aktuell 100.000 registrierte Nutzer – Tendenz steigend. Im Jahr 2022 soll das Nutzerkonto, das für die sichere digitale Identifikation bei Online-Behördengängen notwendig ist, weiterentwickelt werden.
Das Nutzerkonto Bund (NKB), auch als BundID bezeichnet, ist die zentrale Basiskomponente für die digitale Authentifizierung von Bürgern, die Verwaltungsleistungen online nutzen wollen. 2019 ging das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereitgestellte NKB online. Bis Mitte Februar 2022 wurden über 100.000 Konten registriert, wie das BMI auf seiner OZG-Informationsseite mitteilt. Bereits 2021 sei die Zahl der im NKB Registrierten auf 80.000 gestiegen. Damit habe sich die Zahl der Nutzenden im Laufe des vergangenen Jahres verachtfacht. Und es kämen täglich neue Registrierungen hinzu. Seit dem Frühsommer 2021 kann das NKB als eines der ersten Servicekonten in Deutschland interoperabel genutzt werden. Die ersten Einer-für-Alle-Dienste und die erste Kommune (Fürth) konnten ebenfalls vergangenes Jahr an die BundID angebunden werden (
wir berichteten). Seit August 2021 erfülle das Nutzerkonto Bund alle gesetzlichen Mindestanforderungen, die das Onlinezugangsgesetz (OZG) an Servicekonten stellt.
Bei der Weiterentwicklung der BundID soll der Fokus im Jahr 2022 auf der Verbesserung der Usability liegen, berichtet das BMI. Es sei geplant, weitere Online-Dienste anzubinden und technische Weiterentwicklungen voranzubringen, darunter den Relaunch des Nutzerkontos. Daneben seien Verknüpfungen des NKB mit vorhandenen Infrastrukturen der Justiz und der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen. Die technischen Voraussetzungen zur Unterstützung der Smart eID erfülle das NKB bereits, sodass Bürger mit Start der Smart eID diese auch im Nutzerkonto Bund als Identifikationsmittel nutzen könnten. Damit werde die BundID mit seinen umfangreichen Vorteilen Nutzenden einen sicheren und nutzerzentrierten digitalen Behördengang ermöglichen.
(sib)
https://www.onlinezugangsgesetz.dehttps://id.bund.de
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