Nordrhein-Westfalen:
Startschuss für bundesweite Sozialplattform


[17.3.2022] Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist federführend mit der Digitalisierung von Sozialleistungen für alle Länder und Kommunen in Deutschland befasst. Nun ging die Betaversion der Sozialplattform online, zunächst mit wenigen Pilotkommunen.

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen der OZG-Umsetzung die Aufgabe übernommen, federführend einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen in ganz Deutschland zu schaffen. Nun meldet das Ministerium die Inbetriebnahme der Beta-Version dieser Sozialplattform. Im Endausbau soll die Plattform den Bürgern ein umfassendes Antrags- und Beratungsangebot zu Leistungen im Sozialbereich bieten. In den an die Beta-Version der Plattform angebundenen Pilotkommunen – Bad Sassendorf, Iserlohn, Soest und Troisdorf – können ab sofort Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Arbeitslosengeld II gestellt werden. Das Angebot soll in den kommenden Monaten weiterentwickelt und sukzessive in die Fläche gebracht werden.
Die Umsetzung der Sozialplattform wird mit rund 80 Millionen Euro aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes gefördert. Als Mitfederführer für das OZG-Themenfeld Arbeit & Ruhestand begleitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Umsetzung durch das Land Nordrhein-Westfalen partnerschaftlich. Die Plattform solle für die Kommunen eine echte Entlastung bieten, um ihre Verpflichtungen nach dem OZG nutzerfreundlich und wirtschaftlich erfüllen zu können, erklärte Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann. Er hoffe, dass nach den Pilotkommunen bald auch alle anderen nordrhein-westfälischen Kommunen dieses neue Angebot nutzen werden. Eine Vielzahl anderer Bundesländer habe bereits Interesse an der Plattform bekundet, so Laumann.
Im Laufe des Jahres 2022 sollen weitere Funktionen in die Plattform integriert werden, etwa ein so genannter Sozialleistungsfinder, der möglichen Leistungsansprüche aufzeigen soll. Über einen Beratungsstellenfinder sollen Bürger zudem eine für ihr Anliegen passende Stelle aus den Bereichen Schuldner-, Sucht- oder Wohnungslosenhilfe lokalisieren und einen Beratungstermin vereinbaren können. Die Beratung können dann vor Ort oder mit Hilfe einer Chat- und Videofunktion über die Sozialplattform durchgeführt werden. Kommunen oder Beratungsstellen, die Interesse haben, ihren Bürgern das Angebot bereitzustellen, können sich direkt an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wenden. (sib)

https://sozialplattform.de
https://www.mags.nrw

Stichwörter: Portale, CMS, Nordrhein-Westfalen, Onlinezugangsgesetz (OZG), Sozialplattform



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