[6.5.2022] Wer in Hamburg eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte, kann jetzt online unverbindlich prüfen, ob Anspruch besteht und den Antrag auch digital stellen und bezahlen.
Ab sofort können Wohnberechtigungsscheine (WBS) in der Freien und Hansestadt Hamburg digital beantragt werden. Hamburg-CDO Christian Pfromm sagt hierzu: „Im neuen Online-Dienst zum Wohnberechtigungsschein ist es möglich, schon vor dem eigentlichen Antrag eine unverbindliche und kostenfreie Vorprüfung durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger können so herausfinden, ob ein Anspruch besteht. Der Hinweis dazu kam von den Nutzenden selbst, die sich eine solche Funktion gewünscht hatten. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt, weshalb wir Nutzerinnen und Nutzer bei der Entwicklung einbinden.“ Alle Informationen, welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind, finden sich nach Angaben der Senatskanzlei auf der Serviceportal-Seite. Die Gebühr kann auch elektronisch bezahlt werden.
Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, sagt: „Es ist ein erklärtes Ziel des Hamburger Senats, alle Menschen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Für Haushalte mit geringeren Einkommen sind öffentlich geförderte Wohnungen ein wichtiges Angebot. Dass der für den Bezug dieser Wohnungen erforderliche Wohnberechtigungsschein nun unkompliziert auch von zu Hause im Internet beantragt werden kann, vereinfacht für die berechtigten Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Antragsverfahren, es zeigt auch: Hamburg ist eine digitale Stadt mit einer modernen Verwaltung.“ Kay Gätgens, Bezirksamtsleiter Eimsbüttel, ergänzt: „Für das Ziel einer digitaleren Verwaltung ist unser neues Angebot ein wichtiger Schritt: Rund 12.000 WBS (§5-Scheine) werden hamburgweit pro Jahr ausgestellt. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger entfallen nun dafür die Ämtergänge, stattdessen kann alles bequem von zu Hause erledigt werden.“
(ba)
https://hamburg.de/wohnberechtigungsscheinhttps://www.hamburg.de/bsw
Stichwörter:
Portale,
CMS,
Hamburg,
WBS,
Bürgerservice