Nordrhein-Westfalen:
Neue Software für Ausländerbehörden


[2.6.2022] In Nordrhein-Westfalen wurde eine Software speziell zur Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine entwickelt, die über Schnittstellen mit wichtigen Registern des Bundes verbunden ist. Andere Bundesländer äußerten bereits großes Interesse an der neuen Lösung.

Nordrhein-Westfalen erweitert die Möglichkeiten zur digitalen Registrierung von Schutzsuchenden. Asylsuchende werden mit der landeseigenen Software DiAs-PIK (Digitales Asylverfahren, Personalisierungsinfrastruktur-Komponente) registriert. Geflüchtete aus der Ukraine müssen hingegen aufgrund einer EU-Richtlinie keinen Asylantrag für einen Aufenthalt in einem EU-Staat stellen. Dennoch ist eine Registrierung wichtig, damit sie etwa Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Um auch diese Personen digital zu erfassen, hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) gemeinsam mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eine effiziente Software-Lösung für DiAs-PIK entwickelt. Mit diesem Update löst Nordrhein-Westfalen gleichzeitig die vom Bund zur Verfügung gestellten Soft- und Hardware-Komponenten für die Registrierung von Vertriebenen ab.
Mit der nun entwickelten Software werden die kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen noch besser unterstützt. Zudem werde durch die schnelle Registrierung auch eine wichtige Voraussetzung zur Integration der Geflüchteten geschaffen, so der Flüchtlingsminister und Stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp. Nordrhein-Westfalen hat bis Ende Mai 2022 bislang rund 151.000 ukrainische Schutzsuchende in den Kommunen aufgenommen, knapp 1.080 ukrainische Schutzsuchende befanden sich zu diesem Zeitpunkt in den Landesunterkünften.

Umfassend angepasste Software

Bereits im Jahr 2021 wurde die im Auftrag des Landes von IT.NRW entwickelte Software DiAs-PIK zur Registrierung von Asylsuchenden eingesetzt; dem ging auch eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraus. Dabei werden neben den personenbezogenen auch erkennungsdienstliche Merkmale wie Fingerabdrücke und biometrische Bilder erfasst. Bevor das Tool jedoch für die Registrierung von Vertriebenen aus der Ukraine genutzt werden konnte, war es erforderlich, die Software an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Hierzu gehörte die Aufnahme spezieller Merkmale für die Personengruppe der Vertriebenen und die Entkopplung vom bisherigen in der Software abgebildeten Asylprozess.
DiAs-PIK ist über Schnittstellen mit allen relevanten Computer-Systemen des Bundes verbunden; insbesondere zu nennen sind das Ausländerzentralregister (AZR) und das automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) des Bundeskriminalamts. Durch die Kompatibilität ist sichergestellt, dass Flüchtlinge eindeutig identifiziert und Doppelregistrierungen vermieden werden können. Die Software findet bundesweit Beachtung: Inzwischen haben mehrere Bundesländer Interesse daran bekundet, die für Nordrhein-Westfalen entwickelte Lösung zu übernehmen. (sib)

https://www.land.nrw
https://www.mkffi.nrw
https://www.it.nrw

Stichwörter: Fachverfahren, Ausländerwesen, Nordrhein-Westfalen



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