[24.1.2008] Wie der Staatsgerichtshof in Hessen gestern bekannt gab, dürfen bei der hessischen Landtagswahl am 27. Januar 2008 die Nedap-Wahlcomputer eingesetzt werden. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte Anfang Januar 2008 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um den Einsatz der Wahlcomputer noch zu verhindern.
Bei der Landtagswahl in Hessen am 27. Januar 2008 sind Wahlcomputer der Firma Nedap zugelassen. Dies gab der Staatsgerichtshof des Landes Hessen gestern bekannt. Der Antrag des Chaos Computer Club (CCC) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz der Wahlcomputer wurde damit abgelehnt. Wie der CCC mitteilt, führte das Gericht für seine Entscheidung formale Gründe an, da eine Überprüfung der Wahlergebnisse prinzipiell erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren zulässig sei. Zur Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern nahm das Gericht daher keine Stellung. Auch technische Sachverhalte konnte das Gericht im Rahmen der Eilentscheidung nicht prüfen, da dies im Zweifel ebenfalls einer Wahlprüfung vorbehalten bleiben müsse. Vor allem die fehlende Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses hatte der CC in seinem Antrag kritisiert. Nun drohen laut CCC in Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse Nachwahlen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden. Bereits jetzt hätten sich eine Reihe von Wählern gemeldet, die einen Wahleinspruch nach der Wahl beabsichtigten, so der CCC. In einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von Wahlcomputern im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2005 wird eine Entscheidung in den nächsten Monaten erwartet.
(bs)
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