Baden-Württemberg:
Doppik ab 2016?


[16.2.2009] Die baden-württembergische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts in den Landtag eingebracht. Darin wird festgelegt, bis 2016 in allen Kommunen die Kameralistik durch die Doppik zu ersetzen.

In Baden-Württemberg soll die Doppik verpflichtend werden. In Baden-Württemberg soll der Gesetzentwurf zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts in den Landtag eingebracht werden. Das hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts sieht im Kern vor, das bislang vorwiegend an Zahlungsvorgängen orientierte Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen durch ein an der kaufmännischen Buchführung orientiertes Finanzwesen zu ersetzen. Dabei geht es laut einer Pressemitteilung des Innenministeriums um weit mehr als nur um einen Wechsel des Buchungsstils. „Die Umstellung auf die kommunale Doppik soll dazu beitragen, dass finanzielle Belastungen, deren Ursachen in der Gegenwart liegen, nicht auf nachfolgende Generationen verschoben werden. Das sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen“, sagte Innenminister Heribert Rech. Bisher haben rund 20 baden-württembergische Kommunen ihr Haushalts- und Rechnungswesen probeweise auf die Doppik umgestellt. Nach dem Gesetzentwurf soll der Umstellungsprozess spätestens im Jahr 2016 flächendeckend in allen Kommunen Baden-Württembergs abgeschlossen sein. (rt)

http://www.im.baden-wuerttemberg.de

Stichwörter: Baden-Württemberg, Kameralistik, Doppik, Gesetzentwurf, Heribert Rech



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