[23.6.2009] Rahmenbedingungen für die Entwicklung von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen sind in Schleswig-Holstein nun verbindlich geregelt: Das E-Government Gesetz ist vom Landtag beschlossen worden.
Das Gesetz zur elektronischen Verwaltung für Schleswig-Holstein (E-Government Gesetz, EGovG) hat die endgültige Zustimmung des Landtags erhalten. Laut einer Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums soll das nun verabschiedete Regelwerk die Abläufe bei elektronisch angebotenen Verwaltungsverfahren vereinfachen und Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von IT-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung bieten. Nach Angaben von Klaus Schlie, Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung im Finanzministerium, nimmt das Land mit seinem E-Government Gesetz bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßte das Gesetz. Damit werde eine neue Stufe der Verbindlichkeit von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen erreicht.
(bs)
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