FinanzwesenSteuervereinfachung beschlossen
„Für Millionen Steuerzahler naht das Ende der Zettelwirtschaft“, kündigt Markus Söder, Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an. Wie das Finanzministerium des Freistaats meldet, haben die Finanzminister der Länder am Freitag (29. Mai 2015) ein Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung beschlossen. Der Steuervollzug soll demnach durch eine stärkere Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik vereinfacht werden. „Die Finanzämter werden künftig auf die Einreichung von Belegen weitgehend verzichten“, erklärt Söder. Bayern hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen die Federführung bei der bundesweiten technischen Umsetzung der Vereinfachung. Sie soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. „Ein stärkerer Einsatz von IT in der Verwaltung soll den Service für die Steuerpflichtigen verbessern, die Steuererklärung einfacher gestalten und Verfahren beschleunigen. Zudem sollen Abläufe modernisiert werden“, teilt Bayerns Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger mit. Der Bund und die Länder haben laut der Meldung konkrete Reformvorschläge erarbeitet. Belege sollen künftig nur noch bei Bedarf vom Finanzamt angefordert werden. Angeforderte Belege sollen elektronisch übermittelt werden können. Durch den Verzicht auf die Angabe von Daten, die Dritte der Steuerverwaltung bereits übermittelt haben, soll zudem der Umfang der Steuererklärung deutlich reduziert werden. Im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) soll die vorausgefüllte Steuererklärung erweitert werden. Über das ELSTER-Portal können die Bürger prüfen, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen. Diese können elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung übernommen werden. Außerdem sollen durch den Aufbau der digitalen Kommunikation Steuerbescheide und sonstige Schreiben vom Finanzamt elektronisch bekanntgegeben werden können. Auch Bürgern soll es möglich sein, ihre Schreiben elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Laut Ministeriumsangaben soll eine stärkere Digitalisierung der Daten es in noch größerem Umfang ermöglichen, Steuererklärungen durch spezielle Risiko-Management-Systeme zu prüfen. Ziel sei es, sich auf die tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren. Dadurch soll die Quote der vollständig maschinell bearbeiteten Einkommenssteuererklärungen deutlich gesteigert werden.
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