NKR-GutachtenRegister modernisieren
Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren – unter diesem Titel steht ein Gutachten, das jetzt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) an den Chef des Bundeskanzleramts, Bundesminister Peter Altmaier überreicht hat. Es schließt an die Gutachten von 2015 (wir berichteten) und 2016 (wir berichteten) des NKR an. „Moderne Register ermöglichen den Zugang zum vorhandenen Datenschatz und verbessern den Datenschutz – sie sind das Fundament für wirksames E-Government“, erklärt der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig. „Mit der Registermodernisierung kann die Verwaltung Bürgern und Wirtschaft einfachere, bessere und schnellere Leistungen anbieten. Das spart Zeit und Kosten.“ Der NKR weist auf die stark zersplitterte Registerlandschaft in Deutschland hin: Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben und liegen nicht immer in ausreichender Qualität vor. „Lästige, fehleranfällige Mehrfacherhebungen derselben Daten müssen entfallen. Grundlegende Daten sollten nach dem Prinzip once only nur einmal abgefragt werden“, so Ludewig. In dem Gutachten macht der NKR hierzu Vorschläge. Beispielsweise sollten Bürger Nachweise wie Geburtsurkunden nicht mehr bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunde einreichen müssen. Stattdessen sollte es ausreichen, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragstellers einen Registerauszug abruft. Dabei beleuchtet das Gutachten auch die datenschutzrechtlichen Aspekte und weist laut NKR nach, unter welchen Voraussetzungen die Verknüpfung von Daten zulässig ist. Der NKR fordert, die Registermodernisierung zum Kern eines neuen Regierungsprogramms zu machen. Sie sei die Voraussetzung für das Gelingen der bereits geplanten Digitalisierungsvorhaben Portalverbund und Bürgerkonto. „Im Maschinenraum der digitalen Verwaltung muss kräftig aufgeräumt werden, wenn Deutschland zukunftsfähig bleiben will“, sagt Ludewig. „Andere Länder machen erfolgreich vor, wie es geht. Mit dem vorliegenden Gutachten sind Handlungsbedarf und -empfehlungen klar formuliert. Es liegt nun in der Hand der sich neu bildenden Regierung, ob die digitale Verwaltung in den kommenden vier Jahren für Bürger und Unternehmen erlebbare Wirklichkeit wird – oder nicht.“ Das vom NKR in Auftrag gegebene Gutachten haben McKinsey & Company, das Statistische Bundesamt und die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erstellt. Es kann ebenso wie die darin verarbeiteten Untersuchungen des Statistischen Bundesamt und der Universität Speyer über die Website des Nationalen Normenkontrollrats heruntergeladen werden.
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