[18.6.2015] Der IT-Interoperabilitätsstandard soll verbindlich angewendet werden. Das hat der IT-Planungsrat beschlossen. Das Gremium plant außerdem, seine Kräfte zu bündeln.
Die verbindliche Anwendung des IT-Interoperabilitätsstandards XVergabe hat jetzt der IT-Planungsrat beschlossen. Dafür haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Lösungsanbietern ein Betriebskonzept und eine technische Spezifikation der Kommunikationsschnittstelle für einen einheitlichen Bieterzugang bei öffentlichen Ausschreibungen entwickelt. Laut dem IT-Planungsrat wurde dabei auch die Eingliederung in europäische Standardisierungsaktivitäten (e-Sens) berücksichtigt. Eine Projektgruppe wurde damit beauftragt, interoperable Bürger- und Servicekonten zu konzipieren, die bund- und länderübergreifend zur Abwicklung von Verwaltungsvorgängen genutzt werden können. Bürgern und Unternehmen soll es so ermöglicht werden, bundesweit die jeweils zuständigen Verwaltungsstellen zu kontaktieren und Online-Services zu nutzen. Der IT-Planungsrat will außerdem seine Kräfte bündeln. Aktuell dezentral gesteuerte Projekte und Anwendungen sollen in einer Organisation an einem Standort zusammengezogen werden. Der IT-Planungsrat will auf diese Weise Synergieeffekte erzielen und die strategische Ausrichtung optimieren.
(ve)
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