Freiburg:
Appell zur Nutzung von Online-Diensten


[6.8.2024] Die Stadt Freiburg wünscht sich mehr Nutzer für ihre digitalen Verwaltungsdienstleistungen. Bürgermeister Breiter verweist auch auf den Fachkräftemangel: Die Nutzung digitaler Dienste führe zu einer Entlastung der Verwaltungsmitarbeitenden. Freiburg bietet zahlreiche Dienste online an.

Die Stadt Freiburg wünscht sich mit Blick auf die Entlastung der Verwaltung mehr Nutzer für ihre digitalen Leistungen. Insgesamt 280 Dienste bietet die Stadt Freiburg inzwischen online an. Damit zählt die baden-württembergische Kommune nach eigenen Angaben zu den digitalsten Städten Deutschlands. Doch offenbar wissen noch längst nicht alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich den Weg ins Rathaus sparen können: Der Bürgerservice der Stadt bittet explizit darum, digitale Dienstleistungen zu nutzen und Zeit zu sparen. „Die Digitalisierung des Bürgerservices entlastet nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Mitarbeitenden. In Zeiten von Fachkräftemangel müssen wir unsere Personalkapazitäten bestmöglich einsetzen“, betont Bürgermeister Stefan Breiter.
Freiburgerinnen und Freiburger können ihren Bewohnerparkausweis, ihr Führungszeugnis, ihr Wunschkennzeichen und vieles mehr ohne Termin online beantragen. Eine Ausnahme sind Ausweise und Pässe, die zur Identitätskontrolle am Schalter analog beantragt werden müssen. Es gibt aber zumindest die Möglichkeit, sich den fertigen Ausweis per Kurier nach Hause liefern zu lassen. Seit Kurzem gibt es auch die digitale Ummeldung für alle Umzüge innerhalb Deutschlands. Allein zwischen Januar und Juni 2024 sind in Freiburg 13.500 Menschen um- oder zugezogen – die meisten dieser Behördengänge könnten in Zukunft gespart werden, so die Stadt Freiburg. Auch langes Warten auf der Kfz-Stelle könnte der Vergangenheit angehören. Sowohl die An- als auch die Abmeldung ist online möglich. Dabei sparen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur Zeit: Online fallen weniger Gebühren an. So kostet eine Abmeldung vor Ort 16,80 Euro, online nur 2,70 Euro. Bedingung, um die digitalen Services nutzen zu können, sind ein Personalausweis mit eID-Funktion, die AusweisApp und ein BundID-Konto. (sib)

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Quelle: www.kommune21.de