Schleswig-Holstein:
Entbürokratisierungspaket erstellt


[24.9.2024] Die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Kommunalen Landesverbände haben sich jetzt auf ein umfangreiches Paket zur Entbürokratisierung verständigt. Das Maßnahmenpaket umfasst 63 Einzelpunkte, welche die Verwaltung effizienter gestalten und den Kommunen mehr Handlungsspielraum verschaffen sollen.

Ein umfangreiches Paket zur Entbürokratisierung der Verwaltung haben die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Kommunalen Landesverbände erarbeitet. Wie die Landesregierung mitteilt, haben sich beide Seiten in einer Klausurtagung am 5. und 6. September 2024 auf 63 Maßnahmen geeinigt, die unter anderem durch ein Artikelgesetz auf den Weg gebracht werden sollen. Ein Schwerpunkt des Pakets ist die Vereinfachung des kommunalen Haushaltsrechts, was den Kommunen mehr Flexibilität einräumen soll. Zudem wurde ein gemeinsamer Prozess zur Neustrukturierung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen vereinbart.
Ministerpräsident Daniel Günther betonte die Bedeutung des Pakets im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen: „Mit dem Maßnahmenpaket wollen wir in Schleswig-Holstein Vorreiter beim Abbau von Hürden sein. Angesichts der herausfordernden Haushaltslage, insbesondere aber auch vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels, müssen Abläufe einfacher, effizienter und effektiver gestaltet werden.“ Günther hob hervor, dass Land und Kommunen sich einig seien, Aufwände zu reduzieren, Verfahren zu beschleunigen und mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen zu schaffen.
Sozialministerin Aminata Touré ergänzte: „Wir müssen dringend in vielen Bereichen Bürokratie abbauen. Sie sorgt für Frustration bei allen Beteiligten, verzögert Prozesse und verhindert Erfolge.“ Das Paket enthalte zahlreiche Maßnahmen, die zu einem besseren und schnelleren Verwaltungshandeln führen sollen, betonte Touré.
Zu den konkreten Punkten des Pakets gehört die Abschaffung der so genannten ZBau-Prüfung bei reiner Landesförderung. Auch bei einer gemischten Förderung von Bund und Land wurden Erleichterungen vereinbart. Weitere Maßnahmen, wie die Digitalisierung von Förderverfahren, sollen bis Ende des Jahres weiter ausgearbeitet werden.
Die Landesregierung hat zudem zugesagt, noch in diesem Jahr Flexibilisierungen beim kommunalen Haushaltsrecht umzusetzen. Dies umfasst unter anderem die Verlängerung von Fristen zur Aufstellung von Jahresabschlüssen und die Anhebung von Bagatellgrenzen. Parallel dazu soll in einem gemeinsamen Prozess mit wissenschaftlicher Begleitung die Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen geprüft werden. (th)

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Quelle: www.kommune21.de