Kreis Bergstraße:
Taxi- und Mietwagengenehmigung online


[28.6.2024] Im Kreis Bergstraße ist die Taxi- und Mietwagengenehmigung ab sofort über einen Online-Service möglich.

In Deutschland wird die gewerbsmäßige Beförderung von Personen durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Dieses gilt unter anderem für den Gelegenheitsverkehr. Darunter fallen alle Fahrten, die nicht regelmäßig und nicht mit festen Anfangs- und Endpunkten stattfinden – etwa bei Taxis und Mietwagen. Einen neuen Online-Service für die Taxi- und Mietwagengenehmigung bietet jetzt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße: Der Antrag auf erstmalige Erteilung, Verlängerung, Wiedererteilung, Erweiterung oder Änderung sowie die Übertragung einer Personenbeförderungsgenehmigung im Gelegenheitsverkehr sei nun bequem auf digitalem Weg möglich, teilt die Kreisverwaltung mit. „Damit können Behördengänge und Wartezeiten eingespart werden“, so der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und für den Bereich zuständige Dezernent, Matthias Schimpf. (bw)

https://www.kreis-bergstrasse.de
Zum Online-Service (Deep Link)

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Quelle: www.kommune21.de