Breitband Ostalb:
Neue Kommunalanstalt gegründet


[16.8.2024] Als Nachfolgeorganisation von Komm.Pakt.Net haben der Ostalbkreis und die 42 kreisangehörigen Kommunen eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Breitband Ostalb übernimmt die Pachtabrechnung und das Pacht-Clearing zwischen Netcom BW und den Kommunen und werde Letzteren gegen Entgelt weitere Dienstleistungen anbieten.

Der Ostalbkreis und alle 42 Ostalbkommunen haben Breitband Ostalb als kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. In Baden-Württemberg hat jetzt die neue Kommunalanstalt Breitband Ostalb ihre Arbeit aufgenommen. Wie der Ostalbkreis mitteilt, haben sie 42 Städte und Gemeinden und der Landkreis selbst gegründet. Manfred Fischer, Bürgermeister a. D. aus Neuler, wurde zum Vorstand gewählt. Nötig geworden sei die Gründung wegen der Auflösung von Komm.Pakt.Net, einem interkommunalen Verbund von acht Landkreisen und über 200 weiteren Kommunen. Der Ostalbkreis und alle Ostalbkommunen haben diesem seit dem Jahr 2015 angehört. Aufgabe von Komm.Pakt.Net war es, ein passives Glasfasernetz zu bauen oder zu verbessern, um die Bevölkerung mit leistungsfähiger Breitbandtechnologie zu versorgen. Als Nachfolgeorganisation übernehme nun Breitband Ostalb für den Ostalbkreis und seine Kommunen bereits bestehende Pachtverträge und den Netzbetriebsvertrag mit Netcom BW. „Aufgabe unserer neuen Breitbandanstalt soll die Pachtabrechnung und das Pacht-Clearing zwischen dem Netzbetreiber Netcom BW und den Kommunen sein“, sagt Joachim Bläse, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Breitband Ostalb KAöR. „Außerdem soll die Anstalt gegen Entgelt für die Kommunen weitere Dienstleistungen im Aufgabenbereich Breitband anbieten. Finanziert wird unsere Anstalt über jährliche Mitgliedsbeiträge, ein anteiliges Pacht-Clearing und Dienstleistungen.“ Die rechtlich gesehen reine Durchführungsübertragung sei der besondere Vorteil der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts, erklärt der Ostalbkreises in seiner Pressemeldung. Die jeweilige Kommune erhalte somit weiterhin Fördermittel von Bund und Land. Sie bleibe Eigentümer des innerörtlichen, passiven Breitbandnetzes und der Landkreis Eigentümer des Backbone-Netzes. Auch eigenwirtschaftliche Netzausbauten von Telekommunikationsunternehmen sind damit weiter möglich. (ve)

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Bildquelle: Ostalbkreis

       


Quelle: www.kommune21.de