E-RechnungEU-Richtlinie verabschiedet
Das Europäische Parlament hat vor Kurzem die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen beschlossen. Diese verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen. In einem nächsten Schritt soll nun eine neue europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt werden. Vorgesehen ist, innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie ein semantisches Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung vorzulegen, das die verschiedenen nationalen Standards in Einklang bringt. Nach weiteren 18 Monaten wird die Umsetzung dann zwingend vorgeschrieben. Ziel ist es, nicht nur die Erstellung, Versendung, Übermittlung, und Entgegennahme, sondern auch die Verarbeitung von Rechnungen vollständig zu automatisieren. Die Firma MACH begrüßte die Verabschiedung der EU-Richtlinie. „Mit der Verabschiedung der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung hat das EU-Parlament den Countdown gestartet: In circa fünf Jahren wird die E-Rechnung auf Basis eines noch zu entwickelnden europäischen Formats Pflicht. Die MACH AG, die gerade mit dem Bundesverwaltungsamt das neue deutsche Format ZUGFeRD pilotiert, begrüßt diesen Schritt, der zu mehr Effizienz im europäischen Rechnungsverkehr führen wird“, erklärte dazu Eike Schmidt, Vorstand Produkte bei MACH. Organisationen sollten die Angelegenheit jedoch nicht auf die leichte Schulter nehmen und die Einführung frühzeitig starten. Hier gelte es, aus der SEPA-Einführung zu lernen. Schmidt: „Wie bei SEPA gilt: Das veränderte Austauschformat ist nur die Spitze des Eisbergs. Die wahre Aufgabe – und der wahre Gewinn – bestehen in der Optimierung der Arbeitsprozesse auf Basis der elektronischen Rechnung. Hier können wir auf Basis des ZugFeRD-Formats schon viel Vorarbeit leisten. Ein Umstieg auf das europäische Datenformat wird dann überschaubar.“
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