E-ProcurementNeue Einkaufsbedingungen
Auf der Internet-Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik sind jetzt neue Einkaufsbedingungen für den Kauf und die Pflege von Standard-Software veröffentlicht. Damit stehen neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung. Die neu gefassten EVB-IT Überlassung Typ A und EVB-IT Pflege S ersetzen gleichnamige Regelwerke aus den Jahren 2002 und 2003. Neu sind unter anderem Vertragsklauseln, welche die Anforderungen an Vertraulichkeit und Sicherheit verschärfen. Sie sollen ausschließen, dass in gelieferter Software verdeckte oder unerwünschte Funktionen enthalten sind. „Die öffentliche Hand hat hohe Erwartungen an die Integrität von Standard-Software, die sie für Behörden einkauft“, erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe. „Das schlägt sich in den novellierten Einkaufsbedingungen jetzt auch ausdrücklich nieder, sodass es neben dem hohen Einsparpotenzial einheitlicher Einkaufsbedingungen nun auch einen erheblichen Sicherheitsgewinn gibt.“ Bei Bedarf lassen sich neben den neuen Standardregelungen auch noch speziellere Regelungen vereinbaren, so die Staatssekretärin. Sie weist außerdem darauf hin, dass über die Neuregelungen Einvernehmen zwischen Vertretern der öffentlichen Hand und dem IT-Branchenverband BITKOM hergestellt wurde. Rogall-Grothe: „Für den Wettbewerb, die Qualität und die Preise in der IT-Beschaffung ist es wichtig, dass Einkaufsbedingungen praxisgerecht sind und von vielen Bietern erfüllt werden können. Es ist ein gutes Signal, wenn der führende deutsche IT-Wirtschaftsverband zu unseren Erwartungen sein Einvernehmen erklärt.“ Der Leiter der BITKOM-Verhandlungsdelegation, Helmut Podex von Computacenter, ergänzt: „Das hier geschnürte Paket mit seinen neuen Vertragsvarianten räumt der IT-Wirtschaft neue Chancen und der öffentlichen Hand mehr Spielräume ein – beides kommerziell und rechtlich abgesichert. Zudem erhöht eine neue technische No Spy Klausel die Sicherheit der IT-Infrastruktur. Sicherheit hat aber auch ihren Preis. Soweit der hier errungene Kompromiss bei den Bietern zu höherem Aufwand führt, sollte dies den öffentlichen Auftraggebern bewusst sein und etwa bei der Verfahrensgestaltung beachtet werden. Die neue Regelung ist als Anstoß für globalere Anstrengungen zu sehen, um schadenstiftende Software und ungewolltes Ausspähen dauerhaft auszuschließen.“ Die EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden.
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