Baden-WürttembergEntwurf für ein E-Government-Gesetz

Ein E-Government-Gesetz soll in Baden-Württemberg den Rahmen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und die Digitalisierung der Verwaltung schaffen.
(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)
Das Landeskabinett hat gestern (29. Juli 2015) den Entwurf des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. „Viele Behördengänge können sich die Menschen im Südwesten in Zukunft sparen“, kündigte Innenminister Reinhold Gall an. „Dafür schaffen wir jetzt die rechtliche Grundlage.“ Wie das Innenministerium meldet, muss künftig jede Verwaltung im Land einen Zugang für elektronische Dokumente anbieten. So können alle Beteiligten Anfragen, Anträge und Genehmigungen elektronisch austauschen. Auch dazu wird laut der Meldung die elektronische Antragstellung mit der De-Mail oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bei den Landesbehörden eingeführt. Bei der Umsetzung des Gesetzes sollen Sicherheitsstandards und der Datenschutz eine wichtige Rolle spielen. Die Landesregierung achte aber auch auf die Nutzerfreundlichkeit, etwa mit einem barrierefreien Zugang zu den Verwaltungsangeboten. Gleichzeitig werde durch das neue Gesetz ein flexibler Rechtsrahmen für die digitale Zusammenarbeit von Land und Kommunen geschaffen. Das Land könne den Kommunen künftig zentrale Dienste des Dienstleistungsportals service-bw rechtssicher zur Nutzung zur Verfügung stellen. Dies betrifft laut der Meldung beispielsweise die elektronische Identifikation mit dem Personalausweis oder die Möglichkeiten für die elektronische Vorgangsbearbeitung von Verwaltungsverfahren auf der Prozessplattform von service-bw. Daneben werden die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen bei der Informationstechnologie und beim E-Government neu geordnet. Der neue IT-Kooperationsrat übernehme dabei alle bisherigen Abstimmungsaufgaben. Der bereits zum 1. Juli 2015 eingesetzte Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO) (wir berichteten) wird schließlich gesetzlich verankert, um seine Aufgaben und Zuständigkeiten abzugrenzen und zu erläutern. Das E-Government-Gesetz wird nun den betroffenen Behörden und Verbänden in der Anhörung zur Verfügung gestellt. Aber auch die Bürger können sich mit ihren Ideen und Vorschlägen einbringen. Ab dem 3. August 2015 ist das E-Government-Gesetz während der Anhörungszeit auf dem Bürgerbeteiligungsportal Baden-Württembergs erreichbar. Die eingehenden Anregungen werden laut dem Innenministerium geprüft und bewertet und der Gesetzentwurf gegebenenfalls angepasst. Er wird dann vom Ministerrat zum Gesetzgebungsverfahren in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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