IT-PlanungsratBeschleunigung des Asylverfahrens
In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat gestern (30. November 2015) Schritte zur Beschleunigung des Asylverfahrens vereinbart: Die für Informationstechnik zuständigen Vertreter des Bundes und der Länder haben auf Initiative des Bundes einstimmig die Einrichtung eines Projekts für ein medienbruchfreies digitalisiertes Verfahren beschlossen. Wie das Gremium mitteilt, erarbeiten Bund und Länder zusammen mit den Kommunen ein einheitliches Verfahren von der Registrierung des Einreisenden beim Erstkontakt bis zur Integration in den Arbeitsmarkt. Ziel sei es, die Verfahrensdauer vom Grenzübertritt bis zur Entscheidung über den Asylantrag von derzeit durchschnittlich fünf Monaten signifikant zu verkürzen. Vor allem müsse die Registrierung der Ankommenden frühzeitig erfolgen und wiederholte Datenerfassungen überflüssig machen. Einmalig erfasst und gespeichert werden sollen die erforderlichen Angaben über die Einreisenden. Auf diese Daten sollen die am Verfahren beteiligten Behörden gemäß ihrer Befugnisse Zugriff erhalten. Für die Asylsuchenden ist eine fälschungssichere Bescheinigung über ihre Registrierung vorgesehen. Die Vorlage dieses so genannten Ankunftsnachweises soll für den Bezug von Leistungen und das Stellen eines Asylantrags Voraussetzung sein. Diese Kriterien greifen Ankündigungen von Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, für eine elektronische Flüchtlingsakte auf (wir berichteten). Mit der Registrierung soll laut dem IT-Planungsrat auch ein Sicherheitsabgleich eingeleitet werden. In einem ersten Schritt hin zum neuen Verfahren ist geplant, ein Ersterfassungssystem und ein Kerndatensystem zu implementieren. Die Anbindung weiterer Verfahrensbeteiligter erfolge in einem zweiten Schritt. Die weitere Digitalisierung des Asylverfahrens wird im IT-Planungsrat laut eigenen Angaben ein Schwerpunkt des Jahres 2016 sein.
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