BürokratieabbauErfolgreich mit Verbesserungspotenzial
Das Bundeskabinett hat gestern (27. April 2016) den Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2015 vorgelegt. Die Bundesregierung hat laut eigenen Angaben Unternehmen und Selbstständige um insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Dies sei im Wesentlichen durch das Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erreicht worden. Auch weitere Maßnahmen entlasten Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, beispielsweise das Datenmodell ZUGFeRD für elektronische Rechnungen oder die neuen Informationsplattformen Familienwegweiser sowie Sozialversicherung für Arbeitgeber. Die Ergebnisse der Lebenslagenbefragungen des Statistischen Bundesamtes runden das Bild ab. Aus den mehr als 9.000 Interviews habe sich ein großes Vertrauen von Bürgern und Unternehmen in Unbestechlichkeit, Diskriminierungsfreiheit und Fachkompetenz der Behörden in Deutschland ergeben. Häufige Probleme bei Kontakten mit der Verwaltung seien die Verständlichkeit des Rechts und von Formularen. Die Bundesregierung will diese Ergebnisse auswerten und in ihrer künftigen Arbeit aufgreifen. Der Nationale Normenkontrollrat hat Stellung zu dem Jahresbericht der Bundesregierung bezogen. „Die Entscheidung der Bundesregierung für eine One-in-one-out-Regel hat den erwarteten spürbaren Druck ins System gebracht“, kommentiert Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats. „Bei neuen Gesetzesentwürfen überlegen die Bundesministerien jetzt sehr genau, ob und wie sie mögliche neue Belastungen kompensieren können.“ Laut der im Jahr 2015 eingeführten One-in-one-out-Regel muss für eine gesetzliche Regelung, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung geschaffen werden. Im Jahr 2015 sei die Entlastung der Wirtschaft im Rahmen dieser Regel um rund eine Milliarde Euro höher als die Belastung. Der bisherige Trend der stetig ansteigenden laufenden Kosten der Wirtschaft aus deutschen Gesetzen und Verordnungen konnte damit erstmals durchbrochen werden. Ebenso begrüßt der Nationale Normenkontrollrat die Untersuchung der Bundesregierung zu ausgewählten Lebenslagen. Kritik äußert das Gremium mit Blick auf die elektronischen Verfahren. „E-Government ist der Schlüssel für aufwandsarmen und effizienten Gesetzesvollzug“, sagt Ludewig. „Leider wird dieser Schlüssel bisher von Bundesregierung und Bundesländern viel zu wenig genutzt. Wir brauchen dringend eine ganzheitliche, verbindliche und gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, um einheitliche elektronische Verfahren über Ressorts, Zuständigkeiten und Verwaltungsebenen hinweg durchsetzen zu können.“ Damit könnten laut dem Vorsitzenden Milliarden an Euro eingespart oder für andere wichtige Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Wie existenziell gefährlich das Fehlen gemeinsam genutzter elektronischer Verfahren ist, habe die Flüchtlingskrise gezeigt. „Diese Erfahrung darf sich nicht wiederholen – weder bei Flüchtlingen noch an anderer Stelle. Dieses wichtige Thema kommt in dem Bericht der Bundesregierung zu kurz“, so Ludewig weiter.
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