Mittwoch, 5. Februar 2025

EUKommunen begrüßen Vectoring-Entscheidung

[11.05.2016] Die EU-Kommission will im Hinblick auf den Vectoring-Antrag des Unternehmens Deutsche Telekom in ein vertieftes Prüfungsverfahren eintreten. Kommunale Spitzenverbände befürworten diese Entscheidung.
Die EU-Kommission wird hinsichtlich des Vectoring-Antrags des Unternehmens Deutsche Telekom in ein vertieftes Prüfungsverfahren eintreten.

Die EU-Kommission wird hinsichtlich des Vectoring-Antrags des Unternehmens Deutsche Telekom in ein vertieftes Prüfungsverfahren eintreten.

(Bildquelle: FotoHiero / pixelio.de)

Mit Blick auf den Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) (wir berichteten) hat sich die EU-Kommission gestern (10. Mai 2016) für das so genannte serious-doubts-Verfahren entschieden. Ein solches Verfahren kann sie einleiten, wenn sie ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit der Entscheidung eines Mitgliedstaats mit EU-Recht hat. Im Rahmen des Verfahrens kann sich die Kommission bis zu drei Monate Zeit für eine vertiefte Prüfung nehmen. Diese Entscheidung begrüßen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Verbände erklären: „Wir glauben, dass die erklärte Absicht der Bundesnetzagentur, der Telekom für einen großen Teil der Nahbereiche rund um die Hauptverteiler ein exklusives Recht zum Einsatz der Vectoring-Technologie einzuräumen, ein falsches Signal setzt.“ Erforderlich sei jetzt der rasche, flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen. Wenn der Telekom in den Nahbereichen ein Monopol für Vectoring eingeräumt würde, gefährde das aber die wirtschaftliche Tragfähigkeit entsprechender Ausbauprojekte. Vectoring ist laut den Verbänden als Übergangstechnologie sinnvoll, wo ein sofortiger Glasfaserausbau ausscheidet. Dann dürfe aber nicht allein der Telekom das Zugriffsrecht auf diese Technologie eingeräumt werden, sondern auch konkurrierenden Anbietern. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO begrüßt die Entscheidung der EU. „Die zahlreich vorgetragenen, erheblichen Bedenken nicht nur der alternativen Netzbetreiber, sondern auch aus Politik und Wissenschaft und gerade auch von Monopolkommission und Bundeskartellamt, haben EU-Digitalkommissar Oettinger ganz offensichtlich zu der Entscheidung veranlasst, nun tatsächlich ein so genanntes serious-doubts-Verfahren einzuleiten“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. „Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich und setzen darauf, dass die EU-Kommission im Nachgang ihrer eingehenden Prüfung deutliche Änderungen am Beschluss der Bundesnetzagentur einfordern wird.“





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