Montag, 15. Dezember 2025

Nordrhein-WestfalenE-Government ermöglichen

[02.06.2016] Ein E-Government-Gesetz soll in Nordrhein-Westfalen den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung vorgeben. Während die Landesverwaltung dabei in die Pflicht genommen wird, soll es Kommunen neue Möglichkeiten bieten.
NRW regelt E-Government.

NRW regelt E-Government.

(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)

Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet auf allen Ebenen schnell voran und die öffentliche Verwaltung muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Ihre Kunden erwarten zu Recht nicht nur ein im Internet abrufbares, umfassendes und übersichtliches Informationsangebot, sondern auch die Möglichkeit, Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch und vollständig medienbruchfrei abzuwickeln. Bund, Länder und Kommunen sind sich dieser Erwartungen bewusst, die Digitalisierung der Verwaltung ist in vollem Gange. E-Government ist also die Antwort der Verwaltung auf sich wandelnde Ansprüche der Gesellschaft. E-Government kann und soll aber darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur auch künftig notwendigen Binnenmodernisierung der Verwaltung leisten. Die Optimierung von Geschäftsprozessen und deren elektronische Abwicklung – intern wie extern – führt zu schlankeren und effizienteren Verfahren, hilft, Redundanzen abzubauen und bietet Potenzial für Kostenersparnis. Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) orientiert sich an diesen Eckpunkten und bildet den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung in dem Bundesland. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Sicherstellung der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens mit Blick auf das zum 1. August 2013 in Kraft getretene E-Government-Gesetz des Bundes. Die Konkordanz von Bundes- und Landesrecht wird angestrebt. Auch die nachhaltige Förderung der Einführung elektronischer Verfahren und der elektronischen Abwicklung von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zählt zu den zentralen Zielen. Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen für die Informationstechnik in der Landesverwaltung sowie für die informationstechnische Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Land und Kommunen ist ebenfalls ein Ziel des Gesetzes.

Das wird zur Pflicht

An den genannten Zielen des Gesetzentwurfs orientieren sich dessen Regelungen. Die wesentlichen vorgesehenen Verpflichtungen für Landesverwaltung und Kommunen sind nicht nur die Eröffnung eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung via E-Mail mit Verschlüsselungsverfahren, absenderbestätigter De-Mail oder elektronischem Identitätsnachweis (eID). Auch die elektronische Durchführung von Verwaltungsverfahren im Außenverhältnis einschließlich der Möglichkeit, notwendige Nachweise elektronisch einzureichen, werden verpflichtend. Zur Pflicht werden soll es außerdem, in öffentlich zugänglichen Netzen über Aufgaben, Anschrift, Geschäftszeiten und Erreichbarkeit der jeweiligen Behörde oder Einrichtung zu informieren. Darüber hinaus soll über in elektronischer Form angebotene Dienstleistungen und dazu notwendige Angaben wie Ansprechstellen, beizubringende Unterlagen, Erreichbarkeit oder Gebühren informiert und die erforderlichen Formulare bereitgestellt werden. Zudem sind mindestens ein im elektronischen Geschäftsverkehr gängiges und hinreichend sicheres Zahlungsverfahren sowie die elektronische Kommunikation und der elektronische Datenaustausch zwischen Behörden auf sicheren Übertragungswegen anzubieten. Ausschließlich die Landesbehörden werden darüber hinaus verpflichtet, ihre Akten bis spätestens zum Jahr 2022 elektronisch zu führen. Damit korrespondiert die weitere Verpflichtung, die Verwaltungsabläufe vor der Umstellung auf die elektronische Unterstützung unter Nutzung einer landeseinheitlichen Methode zu dokumentieren, zu analysieren und zu optimieren. Mit Blick auf die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung eines IT-Kooperationsrates hervorzuheben. Die ebenfalls beabsichtigte Evaluation des gesamten Landesrechts auf verzichtbare Erfordernisse der Schriftform oder des persönlichen Erscheinens soll schließlich entbehrliche Hindernisse für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen identifizieren.

E-Government-Gesetz ist unterwegs

Der Entwurf des EGovG NRW wurde im Dezember 2015 in den Landtag eingebracht. Vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung, aber ebenso mit den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Beteiligten wie beispielsweise dem Datenschutzbeauftragten – zunächst auf Basis eines Eckpunktepapiers, dann auf Basis eines Referentenentwurfs. Im Rahmen der Verbändeanhörung vom 23. Juni bis 31. August 2015 haben sich 28 Verbände und kommunale Spitzenverbände geäußert. Parallel dazu wurde der Gesetzentwurf im Open.NRW-Portal im Rahmen einer Online-Konsultation für alle Interessierten zur Kommentierung freigegeben. Zielrichtung und Inhalte stießen im Rahmen der Verbändeanhörung auf breite Zustimmung. Zur konkreten Ausgestaltung einzelner Vorschriften gab es eine Reihe von Anregungen, die zum Teil auch zu Änderungen führten. Die Resonanz auf die Online-Konsultation war quantitativ nicht überwältigend, aber für ein doch eher sperriges Thema beachtlich und ermutigt zum weiteren Ausbau von Angeboten der E-Partizipation. Das derzeit laufende parlamentarische Beratungsverfahren schließt eine Anhörung von Sachverständigen ein. Ohne dem Gesetzgeber vorgreifen zu wollen, ist davon auszugehen, dass das EGovG NRW im laufenden Jahr in Kraft treten wird. Es wird den zeitgemäßen rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen bieten. Nun aber gilt es – die Verabschiedung des Gesetzes unterstellt –, diesen Rahmen wirkungsvoll und koordiniert auszufüllen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür sind geschaffen, im Haushalt 2016 und in der mittelfristigen Finanzplanung wurden zusätzliche personelle und sachliche Ressourcen bereit gestellt.

Ermöglichungsgesetz für Kommunen

Parallel zum parlamentarischen Beratungsverfahren wurden bereits die Erarbeitung eines Masterplans zur Umsetzung des EGovG NRW in der Landesverwaltung, die Einrichtung eines Competence Center Digitalisierung (CCD) beim zentralen IT-Dienstleister und die Vorbereitung der Ausschreibungen für die zentralen technischen Basiskomponenten in Angriff genommen. Dazu zählen die E-Akte und elektronische Vorgangsbearbeitung als zentrale Basisdienste, der zentrale De-Mail-Zugang, der zentrale Dienst für elektronische Identitätsnachweise und ein zentrales elektronisches Bezahlverfahren. Für die Landesverwaltung stellt insbesondere die Einführung der E-Akte und der E-Vorgangsbearbeitung eine gewaltige Herausforderung dar. Sie ist aber unverzichtbar, wenn E-Government nach innen wie nach außen erfolgreich sein soll. Das gilt selbstverständlich auch für die Kommunen, allerdings sieht der Gesetzentwurf hier aufgrund der verfassungsrechtlich verbrieften kommunalen Selbstverwaltungshoheit von einer entsprechenden Verpflichtung ab. Für die Kommunen ist das EGovG NRW insgesamt vor allem ein Ermöglichungsgesetz, dies haben auch die kommunalen Spitzenverbände übereinstimmend gewürdigt. Und die Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen werden die ihnen gebotenen Möglichkeiten zu nutzen wissen.

Hartmut Beuß ist Beauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO).




Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Politik
Ein Bürotisch ist komplett von unterschiedlichen Stapeln an Dokumenten bedeckt.

Deutscher Landkreistag: Kommunen in Modernisierungsagenda einbinden

[11.12.2025] Die von Bund und Ländern vereinbarte föderale Modernisierungsagenda bewertet der Deutsche Landkreistag (DLT) als positiv. Damit Bürger, Unternehmen und Kommunen jedoch tatsächlich entlastet werden, ist ein enger Schulterschluss mit Landkreisen, Städten und Gemeinden bei der Umsetzung erforderlich. mehr...

Porträt von Lydia Hüskens

Sachsen-Anhalt: Zentrale Serviceagentur für Kommunen

[08.12.2025] Eine Machbarkeitsstudie aus Sachsen-Anhalt zeigt, dass eine zentrale Serviceagentur für Kommunen Verwaltungsabläufe beschleunigen und verbessern kann. Digitalministerin Lydia Hüskens kündigte an, dass ab 2026 sukzessive eine Unterstützungseinheit für Kommunen umgesetzt werden soll. mehr...

Abstrakte Darstellung eines Besprechungsraums in dem die Silhouetten mehrerer Personen zu sehen sind, die an einem Besprechungstisch sitzen.

IT-Planungsrat: Kommunalbeirat NOOTS

[08.12.2025] Das Kommunalgremium des IT-Planungsrats übernimmt im Zuge der Neuaufstellung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) zusätzlich die Rolle des Kommunalbeirats NOOTS. Es hat dabei keine Entscheidungsbefugnis, sondern erfüllt eine Resonanz- und Feedbackfunktion. mehr...

Blick in einen gut besetzten Sitzungssaal mit rechteckiger Tischanordnung.

4. Digitalministerkonferenz: Bessere Zusammenarbeit aller Ebenen

[27.11.2025] Bei der 4. Digitalministerkonferenz in Berlin setzte Niedersachsens Digitalministerin Daniela Behrens den Schwerpunkt auf föderale Zusammenarbeit: Sie forderte eine engere, effektivere Zusammenarbeit aller föderaler Ebenen und den Zugang zu Services des ITZBund auch für Länder und Kommunen. mehr...

Oldenburger Rathaus und Degodehaus

Oldenburg: Mit neuem Amt in die digitale Zukunft

[27.11.2025] Alle Aufgaben rund um digitale Verwaltungsprozesse und die IT-Infrastruktur bündelt die Stadt Oldenburg ab Anfang kommenden Jahres in einem eigenen Amt für digitale Transformation. Das soll Abstimmungsaufwände reduzieren, Prozesse beschleunigen und dauerhaft zu innovativen, bürgernahen Angeboten beitragen. mehr...

Ein Zukunftskongress-Spezial nimmt den Status quo der Verwaltungsdigitalisierung hierzulande in den Blick.

Föderale Modernisierungsagenda: Jetzt muss gehandelt werden

[27.11.2025] Der Nationale Normenkontrollrat mahnt die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehene bessere Aufgabenbündelung mit Nachdruck an. Die Ministerien müssten dieses Projekt konsequent weiterverfolgen, um Effizienz und Entlastung der Kommunen zu sichern. mehr...

Gruppenfoto vor Vitako-Logo

Vitako: 20 Jahre Austausch und Innovation

[11.11.2025] Seit zwei Jahrzehnten vertritt Vitako die Interessen der kommunalen IT-Dienstleister. Bei der Jubiläumsfeier würdigte Digitalminister Karsten Wildberger in klaren Worten die Rolle der Kommunen als Ausgangspunkt digitaler Verwaltung und rief zu enger Zusammenarbeit mit Bund und Ländern auf. mehr...

Hamburg-CIO Annika Busse

Hamburg: Annika Busse ist die neue CIO

[11.11.2025] Annika Busse ist die neue CIO der Freien und Hansestadt Hamburg. Die bisherige stellvertretende Hamburg-CIO hat zum 1. November die Nachfolge von Jörn Riedel angetreten, der nach langjährigem Wirken in den Ruhestand verabschiedet wurde. mehr...

Gruppenbild der Teilnehmenden an der Sitzung des Kommunalgremiums.

IT-Planungsrat: Kommunaler Input zu digitalstrategischen Themen

[23.10.2025] Der IT-Planungsrat stellt die strategischen Weichen für die Verwaltungsdigitalisierung – und bindet dabei auch Kommunen ein. Beim letzten Treffen des Kommunalgremiums ging es um die zentralen Bereitstellung von EfA-Leistungen und eine Aufgabenneuordnung zur Entlastung von Kommunen. mehr...

Diagramme und Datenvisualisierung in leuchtenden Farben.

Bitkom-Dataverse: Datenbank zum digitalen Deutschland

[21.10.2025] Mit dem Bitkom-Dataverse soll das größte kostenlose Onlineportal mit Zahlen und Statistiken zum Digitalen Deutschland entstehen. Es umfasst Daten unter anderem aus den Bereichen Bildung, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Verwaltung sowie Mobilität. Auch die Bitkom-Indizes wie der Länderindex oder Smart-City-Index sind enthalten. mehr...

Fachwerkhäuser im historischen Stadtzentrum von Backnang, mit Rathaus und Marktplatz

Baden-Württemberg: Kommunen als Treiber der Entbürokratisierung

[20.10.2025] In Baden-Württemberg wurde das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Damit erhalten Kommunen und Zweckverbände mehr Flexibilität bei der Neugestaltung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Sich bewährende Neuerungen sollen landesweit umgesetzt werden. mehr...

Mehrere Zahnräder liegen neben- und übereinander.
bericht

Digitalisierung: Zehn-Punkte-Plan von Vitako

[10.10.2025] Im Rahmen eines Zehn-Punkte-Plans hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, Vorschläge für eine gezielte Förderung der Digitalisierung erarbeitet. Als wichtiger Aspekt wird dabei die ebenenübergreifende Zusammenarbeit betont. mehr...

Foto von Bayerns Digitalminister Fabian Mehring
interview

Bayern: Täglich Vollgas geben

[09.10.2025] Bayerns Digitalminister Fabian Mehring spricht über die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz, eine proaktive Verwaltung und erläutert, warum der Freistaat bei der Verwaltungstransformation so erfolgreich ist. mehr...

Dr. Karsten Wildberger hält seine Keynote auf der Smart Country Convention 2025
bericht

BMDS: „Wir haben Wildwuchs entwickelt.“

[08.10.2025] Bundesdigitalminister Karsten Wildberger stellte auf der Smart Country Convention in Berlin die Modernisierungsagenda der Bundesregierung vor. Als deren dickstes Brett bezeichnete er die Verwaltungsdigitalisierung. mehr...

Bitkom: Digitalisierung vor Ort voranbringen

[29.09.2025] Mit Blick auf die anstehende Kabinettsklausur legt der Bitkom eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung vor. Sie fordert eine Föderalismusreform und verbindliche IT-Standards, um Bund und Kommunen zu engerer Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung zu verpflichten. mehr...