Mittwoch, 12. März 2025

BraunschweigBargeldloses Parken gestartet

[20.09.2016] Parkgebühren lassen sich in Wolfsburg künftig bargeldlos via Smartphone bezahlen. In der Stadt ist das Projekt Handyparken gestartet.
In Braunschweig Parkgebühren bargeldlos bezahlen.

In Braunschweig Parkgebühren bargeldlos bezahlen.

v.l. Matthias Mandelkow, Geschäftsführer sunhill technologies GmbH; Klaus Benscheidt, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr bei der Stadt Braunschweig; Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa und Lutz Paschen, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche

(Bildquelle: Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen)

In Braunschweig ist jetzt mit dem Handyparken die bargeldlose Bezahlung von Parkgebühren gestartet (wir berichteten). „Das Ziel vor Augen, Braunschweig zu einer Smart City zu entwickeln, arbeiten wir mit der Volkswagen Financial Services AG in Braunschweig im Rahmen der ‚Forschung und Entwicklung im Sektor smarte Mobilität und mobiles Bezahlen‘ zusammen“, erklärte Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa zum Auftakt. „Diese Kooperation soll der Stadt Braunschweig und dem Partner VW FS AG ermöglichen, intelligente und damit smarte Mobilitätsangebote zu erproben.“ Wie die Stadt in Niedersachsen meldet, wird in einem ersten Schritt mit der Firma sunhill technologies das mobile Parkraumbewirtschaftungssystem TraviPay eingeführt. Nutzer können dann ihren Parkschein per SMS oder App erwerben. Über die App wird dem Nutzer automatisch der aktuelle Standort samt dazugehörender Parkzone angezeigt. Mit der Zusatzfunktion „Zurück zum Auto“ kann sich der Nutzer außerdem zum Fahrzeug navigieren lassen. In beiden Anwendungsfällen erhalten die Nutzer eine Bestätigung über das Lösen eines digitalen Parkscheins. Die Bezahlung der Parkgebühren erfolge ohne Voranmeldung über die Mobilfunkrechnung. Optional sei nach entsprechender Registrierung die Bezahlung per Kreditkarte oder Bankeinzug möglich. Zehn Minuten vor Ende der Parkzeit wird laut der Stadt automatisch eine Erinnerung generiert, sodass mobil bis zum Erreichen der Höchstparkdauer nachgelöst werden kann.





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