GewerbewesenStaffelstab wird übergeben
Das Jahr 2017 beginnt im Gewerbewesen mit einem Paukenschlag. Mit dem Jahreswechsel dürfen Gewerbeanzeigen gemäß Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) nur noch elektronisch an die empfangsberechtigten Stellen übermittelt werden – bundesweit. Für die an der An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes beteiligten Akteure bedeutet das eine erhebliche Verfahrensentlastung. 1,6 Millionen Gewerbeanzeigen werden in deutschen Gewerbeämtern jährlich angenommen und an elf verschiedene Empfangsstellen weitergeleitet.
Ein Großteil der Anzeigen wurde bisher ausgedruckt und per Post oder Fax verschickt. Häufig kamen auch mit E-Mail verschickte PDF-Dokumente zum Einsatz. Einige Bundesländer setzen bereits elektronische Formate wie EDIFACT oder DatML/RAW ein und nutzten elektronische Verteilplattformen. Von Medienbruchfreiheit konnte bei den heterogenen Formaten und Transportmedien aber keine Rede sein. Ein hoher Verwaltungsaufwand in den Gewerbeämtern und bei den Empfängern der Meldungen war vorprogrammiert.
Gewerbeanzeigen per Knopfdruck versenden
Der Grundstein für einen verbindlichen IT-Standard wurde im Juli 2014 gelegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelte in der GewAnzV den rechtlichen Rahmen für ein elektronisches Verfahren zur einheitlichen Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige. Das war die Geburtsstunde des IT-Standards XGewerbeanzeige, dessen XML-Struktur auf dem XÖV-Standard (XML in der öffentlichen Verwaltung) XStatistik des Statistischen Bundesamts beruht.
Ab dem 1. Januar 2017 wird das Versenden der Gewerbeanzeigen an die Empfänger per Knopfdruck erfolgen. Mit dem dann flächendeckenden Einsatz des Standards verringert sich der Ressourcenaufwand in den Gewerbeämtern, weil zum Beispiel das manuelle Versenden entfällt. Für die Empfänger der Meldungen bedeutet das, dass nur noch ein Empfangskanal und ein Format für die Integration der Daten in ihre Fachverfahren bedient werden muss.
Der Standard legt dabei neben Struktur und Inhalt der zu übermittelnden Gewerbeanzeigen auch fest, wie der Transport der Daten vom Sender zum Empfänger zu erfolgen hat. Nach der GewAnzV sollten die Hersteller von Gewerbeamts-Software und von Empfänger-Fachverfahren die Anforderungen von XGewerbeanzeige bereits bis zum 1. Januar 2016 in ihre Systeme implementiert haben. Die Verordnung gewährt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016, da vor allem die Umstellung auf die Transportinfrastruktur unter Nutzung von OSCI-Transport (Online Services Computer Interface) und des Deutschen Verwaltungsdiens-teverzeichnisses (DVDV) eine Herausforderung für die Hersteller ist.
XGewerbeanzeige schafft Transparenz
Begleitet wurde die bundesweite Umstellung auf XGewerbeanzeige durch Datenaustausch-Spezialisten von init. Beauftragt durch das BMWi, in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen 4Soft und unterstützt durch das Statistische Bundesamt, leitete init im Jahr 2015 die Inbetriebnahme des Standards ein und steuert den Interimsbetrieb noch bis Ende 2016.
Neben fachlichen Aufgaben wie der Nutzung des DVDV für XGewerbeanzeige liegt der Projekterfolg vor allem in der Schaffung von Transparenz. Für die betroffenen Akteure in den Ämtern und bei den Software-Herstellern mussten notwendige fachliche und organisatorische Informationen aufbereitet werden, Fortschritte kommuniziert und das Änderungsmanagement für den Standard in geordnete Bahnen gelenkt werden. Auf regelmäßigen Gremienarbeitstreffen diskutierten Experten aufgeworfene Fragen und erarbeiteten gemeinsam die Version 1.2 von XGewerbeanzeige, die am 1. September 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am 1. Mai 2017 in Kraft tritt. Um für alle Beteiligten einen leichten Zugriff auf die Informationen sicherzustellen und eine einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen, wurden eine Website bereitgestellt und ein spezielles Postfach eingerichtet.
Am 1. Januar 2017 übergeben das BMWi und init die Betriebsverantwortung für den erfolgreich initiierten Standard wie geplant an den Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
Zum Zeitpunkt der Staffelstabübergabe ist die bundesweit reibungsfreie Datenkommunikation zwischen allen Beteiligten mit XGewerbeanzeige nahezu sichergestellt. Eine von init im Auftrag des BMWi zuletzt im September 2016 durchgeführte Evaluation zum Umsetzungsstand ergab, dass 85,3 Prozent der rund 5.400 Gewerbeämter bereits produktiv mit XGewerbeanzeige arbeiten. Von den verbleibenden Ämtern sicherten 12,4 Prozent die Umstellung noch in diesem Jahr zu. Nur 0,6 Prozent sind noch in Klärung und 1,7 Prozent der Gewerbeämter antworteten nicht auf die Anfrage.
Viele Gewerbeämter schon jetzt empfangsbereit
Aufseiten der Empfangsstellen gemäß Gewerbeordnung sieht das Ergebnis etwas anders aus. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die als einziger Empfänger bundesweit alle Gewerbeanzeigen erhält, die Industrie- und Handelskammern sowie die Statistischen Landesämter waren bereits im Januar 2016 empfangsbereit. Auch die Handwerkskammern haben sukzessive ihre Empfangsbereitschaft hergestellt. Registergerichte und die Zollverwaltung werden ab dem 1. Januar 2017 Gewerbemeldungen elektronisch empfangen.
Ausgehend von bundesweit 64 Empfangsstellen für Gewerbeanzeigen auf Landesebene – zuständig für Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Mess- und Eichwesen sowie Lebensmittelüberwachung – waren im September 2016 erst 20 produktiv auf XGewerbeanzeige umgestellt. Aufgrund der durchaus herausfordernden Umstellung verzichten einige Landesempfänger, aber auch die Bundesagentur für Arbeit auf den Empfang der Meldungen, da sie die Gewerbeanzeigen für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zwingend benötigen.
XGewerbeanzeige vereinfacht und beschleunigt die Arbeitsprozesse im deutschen Gewerbewesen. Der Nutzen des Standards kann jedoch noch ausgebaut werden. So sind unter anderem die Finanzämter als Empfänger von Gewerbeanzeigen noch nicht verpflichtet, diese über den Standard XGewerbeanzeige elektronisch anzunehmen. Die möglichst zeitnahe Einbeziehung der Finanzämter in XGewerbeanzeige steht daher weiterhin auf der Agenda. Auch bleibt zu klären, welche Kommunikationswege darüber hinaus durch den Standard unterstützt werden können. Ebenso wird sich die Fachlichkeit des Standards weiterentwickeln. Gewerbetreibende können noch stärker von zusätzlichen Meldepflichten und Nachfragen entlastet werden, wenn weitere Kommunikationsszenarien unterstützt werden und die Verarbeitung der Gewerbeanzeigen bei den Empfängern weiter vereinfacht und automatisiert wird.
http://www.it.nrw.de
http://www.xoev.de
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