Mittwoch, 9. Oktober 2024

GewerbewesenBewacherregister wird konkret

[22.06.2018] Das Projekt „Bewacherregister“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird konkret. Anfang des kommenden Jahres soll es starten. Das Unternehmen EDV Ermtraud bietet Kommunen praktische Hilfe bei der Umsetzung.
Daten der von ihnen verwalteten Bewachungsbetriebe und deren Personal müssen Kommunen künftig an ein zentrales Bewacherregister melden.

Daten der von ihnen verwalteten Bewachungsbetriebe und deren Personal müssen Kommunen künftig an ein zentrales Bewacherregister melden.

(Bildquelle: Fotolia@Bits and Splits)

Die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen – das so genannte Bewachungsgewerbe – wird zukünftig stärker reglementiert und überwacht. Ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht vor, dass Behörden ab dem 1. August bis zum 15. September dieses Jahres die Daten der von ihnen verwalteten Gewerbetreibenden, Erlaubnisse und Gewerbebetriebe in ein zentrales Bewacherregister einbringen. Das angestellte Bewachungspersonal ist voraussichtlich ab dem 1. November 2018 zu melden. Nach Prüfung und Verifizierung der Daten soll das Register dann zum 1. Januar 2019 starten.
Wie das Unternehmen EDV Ermtraud meldet, hat das BMWi zur Umsetzung eine komplexe Vorlage bereitgestellt. Für die Erstbefüllung des Bewacherregisters benötigen die Behörden nach Angaben des Herstellers jedoch eine praktische Handlungsanleitung, die den unterschiedlichen kommunalen Gegebenheiten Rechnung trägt.
So ist die Zuständigkeit zur Umsetzung des Registers bundesweit auf verschiedenen Ebenen angesiedelt: In einigen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz, sind die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden zuständig, in anderen die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte – so beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Damit variiere die Zahl der zu meldenden Bewachungsbetriebe erheblich. Während kleinere Städte möglicherweise nur einzelne Bewachungsbetriebe verwalten, muss eine Kreisordnungsbehörde je nach Region möglicherweise eine größere zweistellige Anzahl Betriebe melden.
Auch die Anzahl der ab November dieses Jahres zu meldenden Bewacherpersonen variiert laut EDV Ermtraud gravierend: Während ein Betrieb in einer kleineren Stadt mit nur wenig Personal Festzelte bewacht, beschäftigen Unternehmen in der Nähe von Stadien oder Event-Zentren eventuell hunderte Mitarbeiter. Entsprechend hoch sei der Aufwand, die Meldedaten aus Software-Systemen oder händischen Akten zu extrahieren, für das jeweilige Übermittlungsformat aufzubereiten und schließlich zu übermitteln.
Als Fachverfahrenshersteller im Gewerbe- und Erlaubniswesen ist das Unternehmen EDV Ermtraud nach eigenen Angaben optimal mit allen Behörden bis hin zu den zuständigen Ministerien vernetzt und mit den relevanten Daten vertraut. Der Anbieter führt organisatorische Analysen durch, leistet produktneutrales Consulting und bietet Software-Lösungen zur Umsetzung an. Das könne die Kommunen bei der Umsetzung des Bewacherregisters erheblich entlasten.



Stichwörter: Fachverfahren, Gewerbewesen


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