NiedersachsenGesetz zur digitalen Verwaltung
In Niedersachsen sollen Bürger, Unternehmen und Verbände ihre Verwaltungsdienstleistungen künftig digital abwickeln können; das Gleiche gilt für Vorgänge innerhalb der Verwaltung. Um hierfür einen verbindlichen Rahmen zu schaffen, hat das Innenministerium des Landes Niedersachsen nun ein Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) vorgelegt. Wie die niedersächsische Staatskanzlei mitteilt, verpflichtet das Gesetz die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung. Es berücksichtige die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes und regle dessen systematische Umsetzung in Niedersachsen. Darüber hinaus treffe das NDIG weitere Regelungen: So verpflichte es nicht nur zu Online-Services, sondern auch zur IT-Unterstützung in den verwaltungsinternen Prozessen. Insbesondere werde mit dem Gesetz der schrittweise Wechsel der niedersächsischen Behörden von der papierbezogenen hin zur elektronischen Aktenführung eingeleitet.
Das NDIG trifft nach Angaben der Staatskanzlei auch Regelungen zur Informationssicherheit in der Verwaltung: So beispielsweise, dass ein zu jedem Zeitpunkt aktuelles Gefahrenabwehrsystem im Landesnetz eingesetzt werden muss. Vergleichbare Regelungen finden sich laut Staatskanzlei in den meisten bisherigen E-Government-Gesetzen anderer Länder noch nicht. Niedersachsen nehme hier bewusst eine Vorreiterrolle ein. Die Anzahl der mobilen Endgeräte werde in den kommenden Jahren weiter zunehmen, erklärte dazu Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius. Zudem werde das Internet der Dinge den Alltag nachhaltig stark verändern, wodurch die Anforderungen an die Cyber-Sicherheit auch für die Verwaltungen immer größer und komplexer würden. Pistorius erklärte: „Das nimmt die Landesregierung sehr ernst und arbeitet deshalb weiter intensiv daran, das Landesnetz immer besser gegen die sich ständig verändernden Bedrohungen aus dem Cyber-Raum zu schützen.“
Die im NDIG vorgegebene Digitalisierung der Verwaltung ist nach Angaben des Landes Niedersachsen mit erheblichen Anstrengungen und Aufwendungen verbunden. Entsprechende Mittel seien im Sondervermögen zur Digitalisierung eingeplant. Die Landesregierung hat die Verbandsbeteiligung des Gesetzentwurfs freigegeben. Das gibt insbesondere den Kommunen die Möglichkeit, das Gesetzesvorhaben mitzugestalten.
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