i-KfzZeitersparnis von drei Millionen Stunden
Am 15. Februar 2019 hat der Bundesrat die vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung sowie anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet und damit den Startschuss für Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) gegeben (wir berichteten). Wie die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) mitteilt, werden sich dadurch beachtliche Summen einsparen lassen. Demnach werden die Bürger jedes Jahr wegen entfallender Wege zum Amt insgesamt 20 Millionen Euro an Sachaufwand sparen sowie drei Millionen Stunden Zeit, so die Schätzungen des Bundesverkehrs-, -innen- sowie -umweltministeriums. Für die Verwaltung werde eine Entlastung um jährlich rund 2,2 Millionen Euro erwartet, sobald sich die Nutzung etabliert habe.
Mit Stufe 3 ist die Kfz-Neuzulassung digitalisiert worden. Vom Halter eingegebene Daten werden vom Portal der Zulassungsbehörde maschinell verifiziert und verarbeitet, mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten abgeglichen und durch ein automatisiertes Programm auf das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft. Im August 2019 tritt die Verordnung voraussichtlich in Kraft, heißt es vonseiten der AKDB weiter.
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