Mittwoch, 5. Februar 2025

ThüringenGemeinsamer Dienstleister für Kommunen

[18.09.2019] Digitalisierung kann nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen gelingen. Thüringen hat bereits entsprechende Projekte gestartet. Der Freistaat plant außerdem, die bestehende Kommunale Informationsverarbeitung (KIV) Thüringen zum gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister auszuweiten.

Einen gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister will der Freistaat Thüringen an den Start bringen. Die nächsten Schritte auf diesem Weg hat jetzt das Thüringer Finanzministerium (TFM) vorgestellt. Demnach hat das Land mit dem Gemeinde- und Städtebund ein Modell abgestimmt, wonach die bestehende Kommunale Informationsverarbeitung (KIV) Thüringen gestärkt und für den Beitritt aller Kommunen geöffnet werden soll. Auch das Land wolle Gesellschafter werden und habe entsprechend Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist“, sagt Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats mit Blick auf den angestrebten gemeinsamen IT-Dienstleister. „Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“ Das Beitrittsinteresse der Gemeinden und Landkreise fragt das Land bereits ab. „Die bisher vorliegenden Rückmeldungen der Kommunen stimmen zuversichtlich, dass der beschrittene Weg auch zum Erfolg führen wird“, berichtet CIO Schubert. In einer bereits abgeschlossenen Studie des Thüringer Finanzministeriums haben sich etwa 90 Prozent der Kommunen für einen gemeinsamen IT-Dienstleister ausgesprochen, heißt es vonseiten des TFM.

Kooperation als Schlüssel zum Erfolg

Um die Strukturen und Anforderungen an den neuen IT-Dienstleister weiter zu beschreiben, sollen im Oktober Workshops mit kommunalen Vertretern stattfinden. Zudem sei mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen ein Letter of Intent erarbeitet worden, in dem die künftige Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele genauer beschrieben werden. „Wir müssen begreifen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Mannschaftssport“, sagt CIO Schubert. „Wir können nur als Mannschaft gewinnen. Einzelsiege sind am Ende Gesamtniederlagen. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen zu gründen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“
Für die Kooperation von Land und Kommunen hat Thüringen laut dem Finanzministerium bereits vorgelegt. Das zeigt sich etwa an den 35 Online-Services, die der Freistaat den Kommunen zur kostenfreien Nachnutzung zur Verfügung stellt (wir berichteten). Auch das Servicekonto verknüpft mit dem Verwaltungsportal und dem Antragssystem für die OZG-Umsetzung (ThAVEL, wir berichteten), der zentrale Zuständigkeitsfinder (wir berichteten) oder das E-Payment zählen zu den Angeboten des Landes an die Kommunen. Aktuell eröffnet das Finanzministerium den Kommunen den Zugang zum zentralen E-Rechnungsportal (wir berichteten). Um die Kommunen außerdem bei der Planung und Antragstellung für konkrete Projekte im Rahmen des Landesförderprogramms zur Verwaltungsdigitalisierung (wir berichteten) zu unterstützen, sind weitere Workshops geplant. Das Kompetenzzentrum 4.0 des Thüringer Landesverwaltungsamts intensiviere seine Informationsveranstaltungen und Vor-Ort-Termine in den Kommunen.

Weg frei für FITKO

Bereits in der letzten Plenarsitzung hat der Landtag mit seiner Zustimmung zu Gesetz und Staatsvertrag den Weg zur Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets freigemacht, hält das TFM abschließend fest. Das Digitalisierungsbudget in einer Gesamthöhe von 180 Millionen Euro soll der Unterstützung von Projekten und Produkten für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen dienen. Der Thüringer Anteil für 2020 bis 2022 belaufe sich auf insgesamt 3,1 Millionen Euro, 2020 stünden 946.431 Euro für den Freistaat zur Verfügung.





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