EDV ErmtraudKassensystem mit Umsatzsteuermerkmal
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2015 ist das Umsatzsteuergesetz geändert worden und zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Für Kommunen und ihre Betriebe gewerblicher Art gelten bislang Übergangsregelungen, diese Fristen laufen nun jedoch ab. Darauf weist das Unternehmen EDV Ermtraud hin. Damit sei der Vorsteuerabzug und die Mehrwertsteuerabführung im kommunalen Umfeld angekommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) müssen demnach marktrelevante und privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer, die Leistungserbringungen durch die jPdöR wird also grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Steuerfrei bleiben die Gebühren für hoheitliche Aufgabenerfüllung, beispielsweise für Pässe, Ausweise, die Kfz-Anmeldung oder die Gewerbeanzeige. Ein Familienstammbuch im Standesamt, die Nutzung eines besonderen Raums zur Eheschließung oder für eine Veranstaltung, die Feinstaubplakette in der Zulassungsbehörde, die Fotokopie im Bürgeramt und Verkäufe der Touristinformation sind nun gleichermaßen mit Mehrwertsteuer zu kassieren, auszuweisen, entsprechend zu verbuchen und zu kontieren, fasst EDV Ermtraud zusammen. Das universelle Kassensystem TopCash 2 des Unternehmens sei dafür gerüstet, da es das entsprechende Umsatzsteuermerkmal (befreit, ermäßigt, normal) umfasse. Zudem seien Auswertungslisten von Leistungen nach Steuersätzen mit wenigen Klicks möglich. Eine Verwaltungsfunktion zwecks stichtagsbezogener Änderungen von Steuersätzen stehe zur Verfügung.
Das Kassenprogramm sei aber auch für die aktuellsten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) und §146a AO vorbereitet. Es ermögliche eine lückenlose unveränderbare Aufzeichnung jeglicher Kassentransaktionen sowie eine jederzeitige Auswertbarkeit durch Finanzbehörden. DSGVO-Konformität ist Standard, so EDV Ermtraud.
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