Sonntag, 6. Oktober 2024

NetzausbauFunklöcher stopfen

[13.01.2020] Deutschland soll zeitnah eine zukunftsfähige und flächendeckende Mobilfunkversorgung erhalten. Die Bundesregierung hat dazu eine Strategie erarbeitet, zahlreiche Maßnahmen wird eine neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) umsetzen.
5.000 neue Mobilfunkstandorte sind geplant.

5.000 neue Mobilfunkstandorte sind geplant.

(Bildquelle: valdisskudre/stock.adobe.com)

Funklöcher sollen in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Dieses Ziel setzt die im November beschlossene Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. Zur zukunftsfähigen und flächen­deckenden Mobilfunkversorgung beitragen soll nicht nur die im September mit den Netzbetreibern vertraglich vereinbarte Ausbauoffensive, wonach bis Ende 2020 99 Prozent der Haushalte bundesweit mit 4G versorgt werden. Auch die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur aus der 5G-Frequenzvergabe fließen in die Mobilfunkstrategie ein. „Allein durch diese Maßnahmen werden so bis spätestens Ende 2024 über alle Netze hinweg 99,7 Prozent der Haushalte und 95 Prozent der Fläche bundesweit mit Mobilfunk abgedeckt sein“, heißt es in der Mobilfunkstrategie.
Aber: „Trotz der Versorgungsauflagen und vertraglicher Verpflichtungen haben wir etwa 5.000 weiße Flecken, weil der Ausbau dort schlicht nicht wirtschaftlich, aber trotzdem notwendig ist“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Um diese weißen Flecken zu beseitigen, sollen laut Strategie bis zu 5.000 Mobilfunkstandorte zusätzlich errichtet werden, eine Maßnahme die mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ gefördert werde. Damit werde auch die Erschließung von Kreis- und Gemeindestraßen abgedeckt.

Öffentliche Liegenschaften im Blick

Es sind nicht nur wirtschaftliche Gründe, die eine flächendeckende Mobilfunkversorgung erschweren. Die Standortauswahl für die Sendeanlagen und die mitunter langen Baugenehmigungsverfahren hemmen den Ausbau ebenfalls. Ein Problem liege beispielsweise in der „mangelnden Bereitschaft einiger Eigentümer, ihre Liegenschaften zur Nutzung als Antennenstandort zu vermieten, oder einer Preisgestaltung, die deutlich über dem Marktniveau liegt“. Um die Anzahl nutzbarer Standorte zu erhöhen, sollen deshalb öffentliche Liegenschaften und Infrastrukturen in den Blick genommen werden. Um das Mobilfunknetz zu verdichten, müssen beispielsweise in Ballungsgebieten so genannte Small Cells installiert werden. Diese sollen vermehrt im öffentlichen Verkehrsraum sowie in oder an Objekten und Einrichtungen im öffentlichen Raum installiert werden. Der Zugang zu kommunalen Trägerstrukturen wie Hinweisschildern, Straßenlaternen, Ampeln oder Werbetafeln ist demnach erforderlich. Ein Mustervertrag zur Zusammenarbeit mit den Kommunen soll diesen Zugang regeln und die kommunalen Mitwirkungsrechte absichern. Für Überblick werde ein gemeinsames elektronisches Portal sorgen, das öffentliche Liegenschaften, Grundstücke, Infrastrukturen und Trägerstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Netzausbauplanungen mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen abbildet.

GIS-Portal bündelt Informationen

Bevor an einem Standort eine Sendeanlage gebaut werden kann, müssen Genehmigungen bei unterschiedlichen Stellen eingeholt werden. Im Durchschnitt vergehen so zwei Jahre von der Planung bis zur Errichtung der Anlage. Jetzt sollen schnellere Genehmigungsverfahren identifiziert werden, mit dem Ziel, Best-Practice-Modelle für kommunale Entscheidungsträger zu entwickeln. Vorgesehen ist etwa, dass Antragsverfahren vermehrt online abgewickelt werden. Bereits heute erfolge das Anzeigeverfahren zur Inbetriebnahme neuer oder zur Änderung bestehender Standorte überwiegend digitalisiert. Kommunen haben dabei Zugriff auf die dem Verfahren zugrundeliegende Datenbank für Standorte, die innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen liegen.
Transparenz kann die Akzeptanz des Netzausbaus stärken. Anbieter sollen deshalb laut der Strategie verpflichtet werden, der öffentlichen Hand die Daten zum Zustand ihrer Netze bereitzustellen. Daten aus der Funkloch-App sollen diese Informationen validieren. Zudem werde die Bundesnetzagentur aktualisierte Netzabdeckungskarten für die einzelnen Netzbetreiber öffentlich zur Verfügung stellen. Der staatliche Handlungsbedarf und die effizienteste Möglichkeit zum Ausbau lässt sich laut Mobilfunkstrategie am präzisesten im bereits genannten GIS-basierten Informations- und Planungsportal abbilden. Es führt die unterschiedlichen Informationen aus dem Breitbandatlas, dem Infrastrukturatlas und aktuell neu geschaffene Datenquellen zusammen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bleiben dank gestufter Zugangsrechte gewahrt.

Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft unterstützt

Zahlreiche Maßnahmen der Mobilfunkstrategie soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) umsetzen. Sie werde vom Bund als Tochtergesellschaft der Toll Collect GmbH mit eigenem Aufsichtsrat eingerichtet und von einem Beirat aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt. Die MIG soll beispielsweise die Datenerhebungen zu den öffentlichen Liegenschaften, Flur- und Grundstücken, Leerrohren, mitnutzbaren Infrastrukturen sowie zur aktuellen Versorgungssituation vornehmen, die im auf GIS-Daten basierenden Tool dargestellt werden. Auf Grundlage dieses Planungstools werde die MIG Suchkreise in Förderprojekten für mögliche Standorte von Mobilfunkmasten oder Sendeanlagen festlegen. Damit die neuen Standorte die vorhandenen Netze bestmöglich ergänzen, erfolge die Feinabstimmung des richtigen Standorts im Dialog mit den Netzbetreibern. Auch werde die MIG Nutzungsbedingungen und Musterverträge für die Nutzung von Liegenschaften oder Flur- und Grundstücken der öffentlichen Hand sowie von In­frastrukturen größerer, bundesweit agierender Infrastrukturanbieter verhandeln und festlegen. Sie soll dazu beitragen, dass geförderte und anderweitig mitnutzbare Infrastrukturen, Open-Access-Produkte sowie öffentliche Liegenschaften und Flur- oder Grundstücke bestmöglich in den privaten und geförderten Mobilfunk- und Festnetzausbau eingebracht werden. Auch werde sie im Austausch mit den Netzbetreibern, den Ländern und Kommunen die Abstimmung von privaten oder geförderten Ausbauaktivitäten unterstützen und planerisch begleiten.

DIN-Standard zum Trenching-Verfahren

Die MIG soll außerdem die Kommunen bei der Beseitigung weißer Flecken mit Fördermitteln des Bundes unterstützen. Die Förderverfahren sollen weitestgehend standardisiert und die Kommunen so weitreichend entlastet werden, heißt es in der Mobilfunkstrategie. Die Koordinierung von Dialogformaten zählt ebenso zu den Aufgaben der MIG. Vorgesehen ist beispielsweise eine unabhängige Clearing-Stelle oder Clearing-Stellen der Länder, etwa wenn Aufklärungskampagnen durchgeführt werden sollen. Die MIG werde darüber hinaus die ordnungsgemäße Umsetzung der mit Fördermitteln des Bundes realisierten Baumaßnahmen fachlich begleiten.
Zuletzt geht die Mobilfunkstrategie auf Maßnahmen ein, die konkret auf den 5G-Ausbau abzielen. „Eine unabdingbare Voraussetzung für den Ausbau eines umfassenden 5G-Netzes ist die Verfügbarkeit von Glasfaser“, halten die Verfasser der Strategie fest. Um den Glasfaser-Ausbau zu beschleunigen, werden unter anderem alternative Glasfaser-Verlegemethoden in den Blick genommen. Demnach wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemeinsam mit der Telekommunikations- und Baubranche einen Steuerkreis Bauwesen einrichten, der unter anderem die Standardisierung von alternativen Bauverfahren zur Aufgabe hat. So soll beispielsweise ein DIN-Standard zum Trenching-Verfahren etabliert werden, der die gängigen Verfahren und deren Umsetzung beschreibt und einen handhabbaren Rahmen für Ausschreibungen und die Klärung eventueller Haftungsfragen setzt. Auch sollen die gesetzlichen Möglichkeiten zum Trenching-Einsatz ausgeweitet werden.

Verena Barth




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