NiedersachsenLeistungsfähige Verwaltung
Eine zu lange Planungsdauer bei Großprojekten, unübersichtliche Förderungsstrukturen und mehr Unterstützung bei regionalen Planungs- und Entwicklungsprozessen: Diese Themen nahm die Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ unter die Lupe. Unter dem Vorsitz des Chefs der Staatskanzlei, Jörg Mielke, untersuchte die Kommission, bestehend aus Vertretern der Landesministerien, der kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft, der Gewerkschaften sowie von Wirtschafts- und Umweltverbänden, zwei Jahre lang die Arbeitsweise der niedersächsischen Landesverwaltung. Die Landesregierung hatte die Kommission am 15. Januar 2019 eingesetzt. Das Ziel: Leistungsfähigkeit sichern und Empfehlungen zur Vereinfachung und Optimierung erarbeiten.
„Es hat sich gelohnt, insbesondere die Planungsdauer von Großunternehmen und die Förderstrukturen genau anzusehen“, resümiert Staatssekretär Jörg Mielke. „Zahlreiche Beschleunigungspotenziale und diverse Ansätze für Synergien konnten identifiziert werden. Jetzt geht es um die Umsetzung dieser Erkenntnisse und anschließend gerne auch um einen Transfer auf weitere Bereiche.“ Für alle drei Arbeitsschwerpunkte der Kommission wurden Lösungsansätze erarbeitet, die nun sukzessive umgesetzt werden sollen.
Ist eine grundsätzliche Reform nötig?
Zunächst beschäftigte sich die Regierungskommission mit der Frage, ob eine grundsätzliche Strukturreform der Landesverwaltung nötig sei. In Niedersachsen war die letzte große Strukturreform im Jahr 2005 durchgeführt und in diesem Zuge die mittlere Behördenebene abgeschafft worden. Seither hat das Land eine zweistufige Verwaltungsstruktur. Ergänzend wurden im Jahr 2014 Ämter für regionale Landesentwicklung eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, zusammen mit regionalen Akteuren Entwicklungskonzepte und Förderprojekte für die unterschiedlich geprägten Landesteile zu initiieren und zu realisieren. Eine Bündelungskompetenz für Großgenehmigungsverfahren besteht bislang jedoch nicht.
Als denkbares Muster einer Verwaltungsreform mit dem Ziel einer Bündelung von Ressortzuständigkeiten wurde das Modell der rheinland-pfälzischen „Struktur und Genehmigungsdirektionen“ in den Blick genommen. Eine so aufwendige Reform ist aber aktuell kein geeignetes Mittel für Niedersachsen. Im Gegenteil: Es muss davon ausgegangen werden, dass eine solche Reform zunächst zu mehr Selbstbeschäftigung der Landesverwaltung führen könnte. Die Verfahrensabläufe sollen nach Meinung der Kommission stattdessen durch gestraffte Verfahrensabläufe, die Bündelung von Kompetenzen, Synergien in der Förderlandschaft und eine verbesserte IT-Unterstützung optimiert werden.
Suche nach Beschleunigungspotenzialen
Die Analyse von Großgenehmigungsverfahren und die Suche nach Beschleunigungspotenzialen war ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit der Regierungskommission. Dass bei der Verwirklichung großer Infrastrukturprojekte von der ersten Planungsidee bis zur Nutzung sehr viel Zeit vergeht, ist nicht nur ein niedersächsisches Phänomen. Daher richtete die Kommission ihren Blick über die Grenze hinaus. Da Großgenehmigungsverfahren in den Niederlanden bedeutend schneller verlaufen, haben sich Vertreter der Regierungskommission mit niederländischen Kollegen aus der Provinz Groningen getroffen und einen Vergleich zwischen den Verfahrensabläufen vorgenommen. Die Erkenntnisse flossen in die weiteren Überlegungen der Regierungskommission ein und wurden im Abschlussbericht berücksichtigt.
Grundsätzlich empfiehlt die Regierungskommission zur Beschleunigung den Aufbau einer digitalen Plattform für eine behördenübergreifende Zusammenarbeit, einen planerischen Bestandsschutz von Großprojekten, die Fortführung und Vertiefung von Instrumenten des Bundesgesetzes zur Beschleunigung von Investitionen sowie die Stärkung der Ämter für regionale Landesentwicklung in Genehmigungsverfahren. Letzteres soll gelingen, indem den Ämtern für die Projektkoordination und -leitung von großen Genehmigungsverfahren sowie zur Lösung von regionalpolitischen Konfliktfällen im Einzelfall auf Vorschlag eines Lenkungsausschusses auf Staatssekretärsebene die federführende Leitung übertragen wird.
Digitale Ansätze zu allen Schwerpunkten
Wie überall in Deutschland erhalten in Niedersachsen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Organisationen eine Vielzahl finanzieller Förderungen. Diese unterscheiden sich unter anderem nach Zweck, Umfang und Zielgruppe. In die Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Abwicklung der einzelnen Fördermaßnahmen sind unterschiedliche Ministerien, Behörden und Stellen involviert. Es gibt keine zentrale Anlaufstelle für Antragstellende. Die Förderstruktur des Landes sollte deshalb laut der Kommission optimiert werden, sodass das Förderangebot für die Antragsteller transparenter und das Förderverfahren effizienter wird. Wo möglich und sinnvoll sollen Förderungen stärker bei der Niedersächsischen Förderbank (NBank) gebündelt werden – so zum Beispiel die Förderung von Kommunen und kommunalen Unternehmen. Die Kommission empfiehlt zudem den Aufbau einer digitalen Plattform für Förderprogramme als einheitliche Benutzeroberfläche.
Bei allen Überlegungen wurde die Digitalisierung in der Landesverwaltung stets mitgedacht. Zu allen Schwerpunkten wurden digitale Ansätze entwickelt. Zudem wurde innerhalb eines Workshops der Regierungskommission unter Leitung des Niedersächsischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung (NSI) ein Thesenpapier mit Ideen und Vorschlägen zur Digitalen Verwaltung Niedersachsen 2050 erarbeitet. Dieses wurde in den Abschlussbericht aufgenommen und erläutert visionäre Ansätze für die digitale Zukunft der Landesverwaltung. „Die Workshop-Ergebnisse haben uns noch einmal vor Augen geführt, dass die größten Optimierungspotenziale in der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung der niedersächsischen Verwaltung liegen“, meint Staatssekretär Mielke. Deshalb gelte es, möglichst rasch die Datenverfügbarkeit zu erhöhen, eine integrierte digitale Plattform zu schaffen, KI-gestützte Verfahren zu etablieren sowie digitale Assistenz- und Dialogsysteme einzuführen. Für die gesamte Landesverwaltung ist nach Überzeugung der Regierungskommission die flächendeckende Einführung einer elektronischen Akte essenziell – gerade die Corona-Pandemie habe den Bedarf noch einmal verdeutlicht.
Abschlussbericht herunterladen (PDF, 713 KB)
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe August 2021 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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