BrandenburgOnline zur Daueraufenthaltsbescheinigung
Ab sofort können EU- und EWR-Bürger in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Teltow-Fläming digital einen „Antrag auf die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht“ – kurz: Daueraufenthaltsbescheinigung – stellen. Nach dem Online-Antrag für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, der bereits im Dezember 2020 in einzelnen Pilotkommunen Brandenburgs live ging, ist der digitalen Antrag Daueraufenthaltsbescheinigung der zweite Online-Dienst, der im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unter Federführung des Landes Brandenburg und mit finanzieller Unterstützung aus Bundesmitteln im Themenfeld Ein- und Auswanderung entwickelt wurde. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) berichtet, hat ein interdisziplinäres Projekt-Team in den vergangenen Monaten an der Entwicklung der digitalen Antragsstrecke gearbeitet. Beteiligt waren Vertreter des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) Brandenburg, des Brandenburgischen IT-Dienstleisters (ZIT-BB) und der Ausländerbehörden des Landes Brandenburg – in Kooperation mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und in enger fachlicher Abstimmung mit dem BMI.
Der Online-Dienst stelle eine Startversion dar, die in den nächsten Monaten inhaltlich und funktional weiterentwickelt und im Sinne der Nutzerfreundlichkeit stetig optimiert werden soll, heißt es aus dem BMI. Im Sinne des Einer-für-alle-Prinzips (EfA) werde das Land Brandenburg den Online-Dienst Daueraufenthaltsbescheinigung voraussichtlich ab dem Jahr 2022 den übrigen Bundesländern für die Nachnutzung zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus solle in den kommenden Monaten ein Online-Dienst für die Ausstellung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern beziehungsweise Deutschen zur Verfügung gestellt werden. Das weitere Ausrollen des Online-Dienstes Daueraufenthaltsbescheinigung im gesamten Land Brandenburg werde ebenfalls vorbereitet.
Zum Online-Dienst des Landkreises Teltow-Fläming
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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