Montag, 27. Januar 2025

NiedersachsenSchiffsregister werden digital

[12.01.2022] Das Land Niedersachsen ist dem 2020 gegründeten Entwicklungs- und Pflegeverbund Schiffsregister beigetreten. Die in diesem Zuge entwickelte Fachanwendung soll die Digitalisierung der Schiffsregistergerichte vorantreiben und zudem im Luftfahrpfandrechtregister zum Einsatz kommen.

Niedersachsen ist nach eigenen Angaben „Schiffbauland Nr. 1“ und hat sich nun dem Entwicklungs- und Pflegeverbund Schiffsregister angeschlossen, der im Jahr 2020 von Hamburg und Bremen gegründet wurde (wir berichteten). Für die in Niedersachsen zuständigen Schiffsregistergerichte bedeute dies die Abschaffung der bisherigen Papierregister. Nach und nach soll bei den sechs Schiffsregistergerichten in Brake, Cuxhaven, Emden, Meppen, Stade und Wilhelmshaven auf die elektronische Registerführung umgestellt werden. Künftig zum Einsatz kommen soll die webbasierte Fachanwendung SchiR, mit der Registereintragungen, Schiffszertifikate und sonstige Schiffspapiere automatisiert erstellt und abgerufen werden können. Damit erhielten vor allem Unternehmen und Notariate, aber auch die Bürger einen serviceorientierten Zugang zum Schiffsregister. Die Umstellung sei „ein weiterer wichtiger Beitrag zur Volldigitalisierung der Niedersächsischen Justiz“, erklärte Niedersachsens Justizstaatssekretär Frank-Thomas Hett. Die Umstellung verspreche nicht nur einen modernen Zugang zu diesen Registern, sondern auch attraktive und innovative Arbeitsplätze innerhalb der Justiz, so Hett. Pro Jahr gibt es in Niedersachsen über 2.000 Eintragungen zu Seeschiffen, Binnenschiffen und Schiffsbauwerken. Langfristiges Ziel ist die Anbindung von der Fachanwendung SchiR an die neuen elektronischen Aktensysteme, sodass ein volldigitales Angebot bereitgestellt werden könne. Dafür werde die Fachanwendung mit den im Verbund beteiligten Partnern weiterentwickelt.
Doch das Land digitalisiert mithilfe der Lösung nicht allein sein Schiffsregister. Auch das beim Amtsgericht Braunschweig bundesweit geführte Luftfahrpfandrechtregister setzt künftig auf SchiR – die Fachanwendung kann nach einer Anpassung ebenfalls für dieses Register eingesetzt werden. Das Amtsgericht Braunschweig arbeite aufgrund der zentralen Zuständigkeit regelmäßig mit national und international agierenden Behörden, Kanzleien und Notariaten zusammen. Die Einführung von SchiR erleichtere den Beteiligten den Zugriff auf wichtige Informationen, die in diesem wirtschaftlich bedeutenden Sektor benötigt werden. Auch die Kommunikation mit dem in Braunschweig ansässigen Luftfahrt-Bundesamt werde langfristig deutlich vereinfacht.





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