LeipzigDigitalisierung der Verwaltung kommt voran
Als erste Kommune im Freistaat Sachsen nutzt Leipzig die ePayBL-Komponente produktiv in einem Online-Antragsassistenten. Das berichtet jetzt IT-Dienstleister Lecos, der das umfassende Projekt mit einer Laufzeit von einem Jahr mit umgesetzt hat. Weitere Projektbeteiligte waren der Fachverfahrenshersteller ALVA, das Ordnungsamt, die Stadtkasse, das Referat SAP, der Basisdienst Serviceportal und das Rechtsamt der Stadt Leipzig. Mithilfe der ePayBL-Plattform können bekannte Bezahlverfahren wie Kreditkartenzahlung, PayPal und Giropay in die Geschäftsprozesse öffentlicher Verwaltungen integriert und im Ergebnis Verwaltungsleistungen online bezahlt werden. In Leipzig wurde der Bezahldienst zunächst für den Online-Antrag auf einen Besucherparkausweis produktiv geschaltet, berichtet Lecos. Er sei bereits seit dem Jahr 2020 online und wurde von Lecos in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt in der Stadtverwaltung um die Bezahlkomponente ePayBL erweitert. Antragstellende können ihren Besucherparkausweis somit direkt per Kreditkarte oder via Paydirekt bezahlen. PayPal soll folgen.
Test zunächst mit überschaubarer Fallzahl
Nach dem Versand des Antrags und dem Auslösen der elektronischen Zahlung erfolge der Import der Antrags- und Payment-Daten sowie der mitzusendenden Dokumente in das Fachverfahren ALVA, einer Software für allgemeine Verkehrsangelegenheiten. Das Ordnungsamt erstelle den Bescheid und spreche abschließend die Schnittstelle zu SAP an. Über die regulären Buchungsvorgänge wird die Zahlung in SAP verbucht oder ausgeglichen, erklärt Lecos.
Auch in andere Online-Anträge soll die ePayBL-Komponente integriert werden. Bevor es jedoch an die Anbindung der Massenverfahren gehe, wolle das Team auf Grundlage einer überschaubaren Fallzahl zunächst Erfahrungen sammeln. Denkbar sei beispielsweise, dass der neue OAA (Online-Antragsassistent) Beherbergungssteuer auch mit ePayBL läuft. Die Leistung, vormals Gästetaxe, werde schrittweise bis Ende April 2023 produktiv gehen.
Anbindung des Rechnungseingangs an Amt24
Die digitale Verwaltung wird und wurde in Leipzig aber auch an anderen Stellen weiter ausgebaut, berichtet Lecos. Als nächsten Schritt auf dem Weg zu medienbruchfreien, vollständig digitalisierten Prozessen sollen beispielsweise Verwaltungsbescheide direkt digital in das Servicekonto von Amt24 zugestellt werden. Das entsprechende Projekt steht unter dem Titel Rückkanal Amt24. Es müssten dafür noch einige rechtliche und technische Hürden genommen werden.
Bereits umgesetzt wurde ein neuer OAA für die Erstattung von Verauslagungen. Dieser Service richte sich an Bedienstete der Schulen in städtischer Trägerschaft und an die Mitarbeitenden der Ämter in der Stadtverwaltung. Über ihn können sie sich Verauslagungen erstatten lassen, etwa dann, wenn eine Lehrkraft Lebensmittel für den Unterricht oder der Hausmeister Material zur Reparatur im Baumarkt eingekauft hat. Der Antrag und die zugehörige Rechnung als Anhang werden digital an den zentralen Rechnungseingang der Stadt Leipzig übergeben. Dort werde die Auszahlung dann wie jede andere behandelt und der Verauslagende erhalte die Erstattung auf sein Bankkonto. So können Kleinstbeträge unter 20 Euro bargeldlos und unbürokratisch abgerechnet werden. Zunächst wurde mit dem Amt für Schule begonnen. Eine Ausweitung auf andere Ämter innerhalb der Verwaltung ist laut Lecos bereits geplant. Von der beim Aufbau des OAA geschaffenen Anbindung des zentralen Rechnungseingangs an Amt24 werden weitere OAA profitieren. Sie werde zum Beispiel auch der OAA zur Erstattung bei Verdienstausfall für die Feuerwehren nutzen.
Online-Antrag dank Nachnutzung
Dass digitale Anträge immer häufiger genutzt werden, macht Lecos am Beispiel des OAA Wohngeld deutlich. Rund 20 Prozent der Anträge seien bei der Stadtverwaltung über den Ende Dezember 2022 in Leipzig pilotierten digitalen Wohngeldantrag auf Amt24 (wir berichteten) eingegangen. Das sei ein Wert, der bisher bei keinem anderen Online-Antragsassistenten erreicht wurde.
Online anmelden können die Bürgerinnen und Bürger außerdem Versammlungen unter freiem Himmel. Dafür stelle die Stadtverwaltung einen Online-Antrag auf der sächsischen Serviceplattform Amt24 zur Verfügung. Der Antrag müsse mindestens 48 Stunden vor der Einladung oder Bekanntmachung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Stadtverwaltung nutze dafür einen Online-Antrag des Zweckverbandes KISA nach. Die KISA ist – wie Lecos – ein Gesellschafter von Komm24, die im Freistaat Sachsen mit der Umsetzung des OZG beauftragt ist. Weitere Gesellschafter sind die Städte Dresden und Chemnitz sowie die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD).
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