BMIIntensive Abstimmung zum OZG 2.0
Bereits seit Frühjahr 2022 wird an der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gearbeitet. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung soll die Novellierung des Onlinezugangsgesetzes den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung schaffen. Nun berichtet das Bundesinnenministerium (BMI) auf seiner OZG-Informationswebsite über den Prozess, an dem Ressorts, Länder und Verbände beteiligt seien.
Der im Januar 2023 vorgelegte Referentenentwurf des Gesetzes (wir berichteten) sei nun in intensiven Fachgesprächen und einer Verbändeanhörung diskutiert worden. Dabei habe es die Möglichkeit gegeben, Fragen von Ressorts, Ländern und Verbänden zum Gesetzentwurf zu klären sowie konkrete Fragestellungen gemeinsam zu diskutieren. An den ersten beiden Tagen seien 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Ressorts und Ländern zusammengekommen, um verfassungs- und verfahrensrechtliche Fragenstellungen zu diskutieren – ein bisher nicht übliches Verfahren, wie das BMI hervorhebt. Am dritten Tag habe die Verbändeanhörung stattgefunden, im Rahmen derer die 19 Stellungnahmen der Verbände vorgestellt und diskutiert wurden.
Mit den „sehr konstruktiven“ Fachgesprächen sei man dem Ziel einen Schritt näher gekommen, Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und zu beschleunigen, resümierte Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung des BMI, den intensiven Austausch. Der rechtliche Rahmen sei essenziell für die Umsetzung des OZG und der Verwaltungsdigitalisierung im Gesamten, so Bürger. Nach dem Abschluss der Gespräche soll der Gesetzentwurf auf Grundlage der Stellungnahmen im BMI überarbeitet werden, bevor er im Anschluss dem Kabinett vorgelegt wird.
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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