HamburgUnternehmensdienste zur Nachnutzung
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Federführer und umsetzendes Land des OZG-Themenfelds Unternehmensführung & -entwicklung. Gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und weiteren Projektpartnern galt es, insgesamt sieben Umsetzungsprojekte und 25 Online-Dienste zu realisieren. Inzwischen befinden sich nach Angaben der Hansestadt sechs der sieben Umsetzungsprojekte und somit 22 Online-Dienste in der Roll-out-Phase. Bis Ende des Sommers 2023 soll der flächendeckende Roll-out für alle Online-Dienste nach dem EfA-Prinzip abgeschlossen sein, berichtet das Bundesinnenministerium auf seiner OZG-Informationswebsite. In Hamburg selbst stehen bereits erste unternehmensbezogene Leistungen online zur Verfügung, darunter die Mutterschutzmeldung für Unternehmen, der Antrag auf Veranstaltungserlaubnisse oder Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personal (wir berichteten).
Die Nutzung von Standards ist mitgedacht
Hamburg fokussiert bei vielen unternehmensbezogenen Leistungen neben der Digitalisierung der Antragstellung (Front End) auch die automatisierte Antragsbearbeitung durch die Verwaltung (Back End). Grundlage dafür ist das von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betriebene Standardisierungsvorhaben XUnternehmen. Dieser Standard soll sowohl übergreifende Vorgaben zur Umsetzung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen als auch eine Reihe von leistungsspezifischen XÖV-Fachmodulen bereitstellen. Der Standard vereinfacht die Anbindung von Fachverfahren und ermöglicht eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung unternehmensbezogener Verwaltungsleistungen (wir berichteten).
Hamburg begleitet auch beim Roll-out
Das Jahr 2023 soll im Zeichen des Roll-outs stehen – der flächendeckenden Nachnutzung der im Zuge der OZG-Umsetzung entwickelten Online-Dienste. Dieser wird von Hamburg intensiv begleitet. So steht ein neu formiertes Team aus Projektexperten für Fragen anschlusswilliger Länder und Kommunen zur Verfügung. Um die Nach- und Mitnutzung der bereitgestellten Online-Dienste so einfach wie möglich zu gestalten, stehen diese auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen von govdigital zur Verfügung. Interessierte Länder finden dort alle Informationen, die für einen unkomplizierten Anschluss an die Hamburger EfA-Dienste notwendig sind.
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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