Montag, 23. Dezember 2024

Bundesnetzagentur/BMDVFairer Wettbewerb im Glasfaser-Ausbau

[05.07.2023] Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben eine Monitoringstelle zur Erfassung doppelter Glasfaserausbau-Vorhaben eingerichtet. Damit wird eine zentrale Maßnahme der Gigabitstrategie der Bundesregierung umgesetzt.

Der Glasfaserausbau erfolgt in Deutschland überwiegend privatwirtschaftlich – auf Grundlage unternehmerischer Entscheidungen und im Wettbewerb der Unternehmen. Vor dem Hintergrund dieses derzeit dynamischen Glasfaserausbaus in Deutschland konkurrieren Unternehmen zunehmend um die Versorgung derselben Gebiete. Dieser Wettbewerb sorgt für eine Beschleunigung des Ausbaus. Er kann jedoch auch dazu führen, dass einzelne Unternehmen ihre Ausbauplanungen anpassen, wenn ein Konkurrent einen Ausbau in demselben Gebiet anstrebt. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit im derzeit stattfindenden Ausbauwettbewerb Praktiken zur Anwendung kommen, die möglicherweise wettbewerbswidrig sind, weil sie etwa darauf abzielen, Konkurrenten abzuschrecken und so Investitionen in den Glasfaserausbau beeinträchtigen könnten. Damit der Ausbau fair und wettbewerbskonform erfolgt, wollen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Bundesnetzagentur – wie in der Gigabitstrategie der Bundesregierung vorgesehen – gemeinsam eine umfassende Bestandsaufnahme durchführen. Eine zentrale Rolle soll dabei eine Monitoringstelle einnehmen, deren Betrieb nach Angaben des BMDV nun angelaufen ist.

Fundierte Bewertung des Wettbewerbsgeschehens

Ziel des Monitorings ist es, möglichst präzise Einblicke in die Planungs- und Ausbauprozesse vor Ort zu erhalten. Auf dieser Grundlage wird dann in einem nächsten Schritt eine fundierte Bewertung des Wettbewerbsgeschehens – einschließlich etwaiger Wettbewerbsbeeinträchtigungen – angestrebt. Die Anforderungen an die Begründung staatlicher Eingriffe in den marktwirtschaftlich organisierten Glasfaserausbau sind aus gutem Grund hoch. Deshalb ist das nun angestoßene Monitoring entscheidend, um zügig eine versachlichte Diskussion über mögliche Schlussfolgerungen führen zu können, heißt es in einer Meldung des BMDV.
Die Monitoringstelle richtet sich insbesondere an zwei Akteursgruppen: zum einen an ausbauende Telekommunikationsunternehmen, zum anderen an kommunale Gebietskörperschaften und ihre Behörden beziehungsweise Entscheidungsträger. Darüber hinaus können sich auch Akteure melden, die in einem anderen Zusammenhang mit dem Thema Berührung haben, dafür steht ein strukturierter Erhebungsbogen zur Verfügung.





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