Dienstag, 8. Oktober 2024

BREKOBranchenstandard für Open Access

[05.09.2023] Um Glasfaser schnell in die Fläche zu bringen, braucht es Zusammenarbeit. Ein Element ist Open Access, der offene Zugang zu Glasfasernetzen. Der Breitbandverband BREKO hat nun eine Begriffsdefinition formuliert, welche die Grundlage für einen Branchenstandard legen will.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat ein Positionspapier zum Thema Open Access beim Glasfaserausbau veröffentlicht. Ziel sei es, mit einer konkreten Definition von Open Access die Grundlage für einen Branchenstandard zu schaffen, „um dem Glasfaserausbau in Deutschland noch mehr Schwung zu verleihen und volkswirtschaftlich unsinnigen Doppelausbau zu vermeiden“, so der Verband in einer Mitteilung.
Der offene Zugang zu Glasfasernetzen, der interessierten Diensteanbietern den Zugang zu hochleistungsfähigen Glasfasernetzen ermöglicht, wird seit Jahren diskutiert – nicht zuletzt bei den Fibredays 2023 (wir berichteten). Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch Open Access können die Auslastung und Refinanzierung von Glasfasernetzen verbessert werden. Gleichzeitig erhalten die Endkundinnen und -kunden eine größere Anbieterauswahl.
Aus Sicht des BREKO fehlte allerdings bisher eine klare Begriffsdefinition. Nun haben sich die mehr als 240 im BREKO organisierten Telekommunikationsunternehmen in ihrem Positionspapier erstmals auf ein gemeinsames Verständnis von Open Access geeinigt. Der Verband will seine Definition als Branchenstandard etablieren. „Open Access braucht klare Kriterien, die die Interessen der Glasfaser ausbauenden Unternehmen und der Vorleistungsnachfrager gleichermaßen berücksichtigen. Diese haben wir mit unserer Definition gesetzt“, sagt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. Wer jetzt noch behaupte, Open-Access-Geschäftsmodelle im Glasfaserausbau scheiterten an fehlenden technischen Schnittstellen, wolle entweder als Anbieter seine Netze nicht öffnen oder sich als Nachfrager nicht auf anderen Netzen einkaufen, so Albers.

Freiwillig, diskriminierungsfrei und die Endkunden im Blick

Kern der Open-Access-Definition des BREKO sind vier Kriterien. So solle der Netzzugang auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht regulatorisch durch die Bundesnetzagentur angeordnet werden, diese solle allenfalls moderierend unterstützen, um einen Branchenstandard zu etablieren. Die beteiligten Unternehmen müssten unterschiedliche Interessenlagen selbst ausbalancieren. Dies zeige die stetig steigende Anzahl an Kooperationen.
Open-Access-Angebote sollten grundsätzlich von jedem interessierten Diensteanbieter diskriminierungsfrei genutzt werden können. Ein exklusiver Zugang, der lediglich bestimmten Nachfragern vorbehalten ist, fällt aus Sicht des BREKO nicht unter den Begriff Open Access. Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Open-Access-Nachfrager sollte nur erfolgen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Möglichkeit einer Preisdifferenzierung zwischen einzelnen Nachfragern – etwa bei Abnahme einer bestimmten Anzahl von Anschlüssen – könne bestehen bleiben.
Zudem soll der Fokus auf der Anbindung von Endkundinnen und Endkunden liegen. Nur solche Netzzugänge, die einen direkten Zugang zu Endkundinnen und -kunden ermöglichen, wie beispielsweise der Layer-2- oder Layer-3-Bitstromzugang, fallen unter die BREKO-Definition von Open Access.
Als zentrales Open-Access-Produkt sieht der BREKO den Layer-2-Bitstromzugang. Zwar könne Open Access auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfung gewährt werden – dennoch spreche viel dafür, dass sich zumindest für Privatanschlüsse und die meisten Geschäftskunden Layer-2-Bitstrom als zentrales Open-Access-Produkt herausbilden werde. Wichtig sei daher, die erforderlichen Schnittstellen, Prozesse und Vertragsstandards zunächst mit Blick auf dieses Produkt weiterzuentwickeln, so der BREKO.





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